Sonderveröffentlichung

Rund um die Immobilie Bauherren können sparen

Strom, Wasser, Gas – und die Verkehrsanbindung. Bei den Erschließungskosten kann für Bauherren einiges zusammenkommen.   

Wer baut, muss mit zusätzlichen Kosten für die Erschließung rechnen. Foto: Florian Schuh/dpa

12.11.2019

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Beim Hausbau sind nicht nur Grundstück und Material zu zahlen. Auch für die Erschließung müssen Bauherren in die Tasche greifen. Dabei geht es nicht nur um die Kosten einer neuen Straße, erklärt Evelyn Wernecke, Beraterin im Bauherren-Schutzbund.

Auf welche Erschließungskosten müssen sich Bauherren einstellen?

Evelyn Wernecke: Die Kosten sind je nach Region und Grundstück sehr unterschiedlich. Wichtig ist, zu wissen: Es gibt eine äußere Erschließung des Baugebiets und eine sogenannte innere Erschließung, den Anschluss des Grundstücks und Gebäudes. Die Kosten für die Erschließung des Gebiets können Versorgungsträger oder Kommune teilweise auf die Bauherren umlegen. Fertige Baugrundstücke in Baugebieten sind dagegen in der Regel erschlossen und die Kosten schon beim Grundstückskauf eingepreist. Bei der inneren Erschließung werden entweder die Anschlüsse von der Straße hin auf das Grundstück verlegt. Oder auf Antrag des Bauherren werden sie direkt ins Gebäude gelegt. Das sind die Anschlüsse für Strom, Gas, Wasser, Elektro, Telefonanschluss und – je nach Region und Notwendigkeit – auch zur Entwässerung.

Wie können Bauherren bei der Erschließung sparen?

Wernecke: Wie teuer es wird, richtet sich zum Beispiel nach den Versorgungsträgern, den Anforderungen und dem Aufwand, der für die Arbeiten nötig ist. Bauherren können Kosten sparen, wenn sie selbst den Schacht graben – jedoch lediglich auf dem eigenen Grundstück. Bei den Hausanschlüssen wird von der Mitte der Straße aus die erforder Anschlusslänge errechnet, die bis zum Haus noch geschachtet werden muss. Den Anschluss an sich dürfen aber nur bestimmte Unternehmen herstellen, die zum Beispiel für die jeweiligen Wasserverbände im speziellen Gebiet zugelassen sind. Und wenn ein Haus mit zwei Wohnungen und einem gemeinsamen Anschlussraum zur Unterverteilung gebaut wird, sind nur einmal Anschlusskosten zu zahlen. Bauen zwei Bauherren ein Doppelhaus, zahlt dagegen jeder für seinen Anschluss. dpa