Einfach mal ausprobieren
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Berufswahl & Zukunft Einfach mal ausprobieren

Ein Praktikum ist eine gute Möglichkeit, in einen Beruf oder in eine Firma hineinzuschnuppern. Was es dabei zu beachten gilt.

Praktika geben Einblicke in den Berufsalltag. Foto: Atelier 211/Adobestock

20.11.2022

In einem Praktikum lässt sich ausloten, ob eigene Vorstellungen von einem Beruf mit der Realität übereinstimmen. Das ist nicht nur in jungen Jahren, sondern auch noch später möglich. Was sich allerdings unterscheiden kann, sind die Rechte und Pflichten beider Seiten. Generell gilt: „Alle Praktikantinnen und Praktikanten haben Anspruch auf einen schriftlichen Praktikumsvertrag und später auf ein Zeugnis“, sagt Daniel Stach, Arbeitsrechtler beim Bundesvorstand der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. Anspruch auf Urlaub besteht in der Regel nur bei freiwilligen Praktika. Komplizierter wird es zum Beispiel bei den Themen Vergütung oder Mindestdauer.

• Schnupperpraktikum für Schülerinnen und Schüler: In einigen Bundesländern sehen die Lehrpläne mehrwöchige Betriebspraktika vor. Bei solchen Schnupperpraktika geht es nicht ums Ausbilden, sondern ums Kennenlernen. Der Schülerstatus bleibt erhalten. Einen Anspruch auf Mindestlohn haben die Schülerinnen und Schüler nicht. Arbeitgeber müssen bei der Beschäftigung Minderjähriger die Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes beachten.

• Pflichtpraktikum und freiwilliges Praktikum für Studierende: Pflichtpraktika, die für Studierende in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgesehen sind, sind vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen. „Das gilt auch für Orientierungspraktika bis zu einer Höchstdauer von drei Monaten“, sagt Stach. Bei Praktika, die bis zu drei Monaten studienbegleitend freiwillig absolviert werden, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Mindestlohn. In der gesetzlichen Rentenversicherung sind Praktikanten versicherungsfrei, wenn sie als eingeschriebene Studierende ein vorgeschriebenes Praktikum ableisten.

• Praktikum nach einer abgeschlossenen Ausbildung oder einem Studium: Hier gilt der gesetzliche Mindestlohn uneingeschränkt. Er beträgt aktuell zwölf Euro brutto je Zeitstunde.

Auch im späteren Leben können Praktika sinnvoll sein, etwa bei einer beruflichen Umorientierung. Am häufigsten dürften aber junge Menschen ein Praktikum absolvieren, die in der beruflichen Orientierungsphase sind. Gerade die kurzen Schülerpraktika bieten eine gute Gelegenheit, in mehrere Betriebe hineinzuschnuppern. Allerdings gilt es zu bedenken, dass diese Momentaufnahmen meist keinen Schluss auf tatsächliche spätere Tätigkeiten zulassen – und in jedem Betrieb herrschen andere Arbeitsbedingungen, ein anderes Betriebsklima und natürlich spielen auch die Kollegen eine wichtige Rolle.

Und wie kommt man nun an ein Praktikum? Teilweise kooperieren Betriebe mit Schulen. Dabei tritt die Schule als Vermittler auf. Wer eine Ausbildung auf dem Zettel hat, die dort nicht dabei ist, kann sich online informieren, welche Unternehmen diese Ausbildung anbieten und direkt anfragen – telefonisch oder per E-Mail. Das gilt generell natürlich auch für Praktika außerhalb der Schule. dpa/ka/vw