Pflicht seit Mai: Mehr Transparenz durch den neuen Energieausweis
Sonderveröffentlichung

Heizen & Energie Pflicht seit Mai: Mehr Transparenz durch den neuen Energieausweis

Seit Mai muss beim Hausverkauf, bei der Vermietung oder Verpachtung von Immobilien stets ein Energieausweis vorgelegt werden. Dieser richtet sich nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

Foto: Ingo Bartussek

21.05.2021

Der Energieausweis dient dazu, Käufer, Mieter oder Pächter über den erwartbaren Energieverbrauch eines Gebäudes zu informieren. Alle Personen, die eine Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten, sind dazu verpflichtet, beim Besichtigungstermin einen Energieausweis vorzulegen, der auch oft als Energiepass bezeichnet wird. Das gilt auch für Makler. Auch in Immobilieninseraten muss auf ihn hingewiesen werden. Bei Vertragsabschluss erhalten Käufer, Mieter oder Pächter diesen dann im Original oder als Kopie.Da ein Energieausweis generell nur zehn Jahre gültig ist, müssen alte Ausweise erneuert werden. Beim Erstellen eines neuen Energieausweises sollte darauf geachtet werden, dass dieser den Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entspricht.     

Neue Vorgaben für den Energieausweis

Der Energieausweis beinhaltet demnach Informationen zur Energieeffizienz der eingesetzten Anlagentechnik, zu Treibhausgas-Emissionen sowie zum baulichen Wärmeschutz der Gebäudehülle. Auch die Inhalte des Energieausweises wurde erweitert um:

– Angaben zum jährlichen Ausstoß von Treibhausgasen (in Kilogramm), die durch das Heizen, Belüften und Kühlen des Hauses sowie die Warmwasseraufbereitung verursacht werden.

– Auskünfte über Sanierungsstand (Inspektionstermine) und Modernisierungsempfehlungen (beispielsweise Dämmung von Heizleitungen, Einbau von Thermostatventilen)

– Effizienzklassen von A+ bis H, die angeben, wie es um den Energieverbrauch des Hauses bestellt ist: Die Klassen A+ bis B entsprechen dem heute möglichen Neubaustandard. Je weiter hinten im Alphabet der Buchstabe ist, desto höher ist der Energieverbrauch.

In Inseraten kann neben der Effizienzklasse auch der End-Energieverbrauch angegeben werden, eine Kennzahl, die ebenfalls im Energieausweis dokumentiert ist. Beide Kennzahlen beruhen auf bisherigen Verbräuchen und sind vom individuellen Bedarf abhängig. Sie sagen nichts über die zukünftigen Heizkosten aus, sondern dienen der Orientierung.

Der Energieausweis verpflichtet nicht, die Energiebilanz zu verbessen. Bei einem hohen Energiebedarf lohnt es sich allerdings, durch eine staatlich geförderte energetische Sanierung den energetischen Zustand zu optimieren. Es empfiehlt sich außerdem, die Ausstellung des Energieausweises mit einer Energieberatung zu verknüpfen, aus der am Ende ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) hervorgeht. Die Beratung wird mit bis zu 80 Prozent gefördert und kostet am Ende wenige hundert Euro. Für jede Sanierungsmaßnahme, die aus dem iSFP hervorgeht, gibt es einen Zusatzbonus von fünf Prozent der Kosten. So macht sich die Energieberatung schnell bezahlt, außerdem sorgt sie für eine fachlich einwandfreie Sanierung. Und das schlägt sich wiederum in den Bewertungen im Energieausweis nieder. pm/hv