Gesundheit: alles auf einen Blick
Sonderveröffentlichung

Medizin von morgen Gesundheit: alles auf einen Blick

Die neue elektronische Patientenakte soll wichtige Informationen zur Gesundheit der Patientinnen und Patienten bündeln.

22.09.2022
ⒸELENABSL, FEODORA/ADOBESTOCK.COM

Regelmäßig zum Hausarzt, wegen der Brille zum Augenarzt, der Hautarzt kümmert sich um auffällige Muttermale - alle Ärzte führen ihre eigenen Krankenakte. Das sorgt für viel Bürokratie. Diagnosen werden über Arztbriefe kommuniziert, das kostet Zeit. Teilweise werden Untersuchungen, wie ein Blutbild, doppelt gemacht. Und auch Patienten haben oft nicht den Überblick über alle ihre Akten, weil sie in den verschiedenen Praxen lose Blätter erhalten und diese zu Hause akribisch archivieren müssen, wenn sie auf dem Laufenden bleiben wollen. Eine große Gefahr ist die veraltete Kommunikation zwischen Ärzten, Patienten und Krankenhäusern auch hinsichtlich der Medikamente. Denn schließlich sollen diese auch im Zusammenspiel immer noch gut und gezielt wirken.

Jeder kann seit 2021 bei seiner Kasse eine ePA anfordern

Hier kommt die elektronische Patientenakte ins Spiel. Seit dem 1. Januar 2021 können alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) ihrer Krankenkassen erhalten, in der medizinische Befunde und Informationen aus vorhergehenden Untersuchungen und Behandlungen über Praxis- und Krankenhausgrenzen hinweg gespeichert werden können, schreibt das Bundesgesundheitsministerium. Versicherte können ihre ePA über ein Smartphone oder Tablet selbstständig nutzen, hier finden sich alle Untersuchungsberichte, Befunde, Verschreibungsempfehlungen und Behandlungsansätze. Durch die bessere Verfügbarkeit der Daten kann die persönliche medizinische Behandlung in Zukunft verbessert werden. Zeit, die ansonsten für die Informationsbeschaffung anfällt, kann stattdessen für die konkrete Behandlung genutzt werden. Außerdem können Doppeluntersuchungen vermieden werden, was sowohl zu einer Entlastung der Patientinnen und Patienten als auch zu einer Entlastung der Ärztinnen und Ärzte führt.

Datensicherheit als wichtiger Faktor

Die Entscheidung und Kontrolle über die ePA und die darin gespeicherten Gesundheitsdaten liegen allein in der Hand der Patientinnen und Patienten: Diese können selbst bestimmen, ob und in welchem Umfang sie die ePA nutzen möchten, welche Daten in der Akte gespeichert oder gelöscht werden sollen und welchem Behandler sie ihre Daten zur Verfügung stellen wollen. So muss beispielsweise der Zahnarzt nichts über den unerfüllten Kinderwunsch seiner Patientin oder den Burn-out eines anderen Patienten wissen. Hingegen ist eine Information über Allergien oder blutverdünnende Medikamente möglicherweise wichtig für ihn, wenn er während der Behandlung ein Medikament verabreichen muss. Jeder Patient und jede Patientin erhält für seine Daten eine PIN, ähnlich wie bei der Bankkarte. Der Arzt braucht für den Zugriff auf die ihm freigegebenen Daten ebenfalls eine PIN - und seinen Heilberufsausweis. Nutzer können selbst Dokumente in der App ablegen, wie etwa den Impfpass, ihr Zahn-Bonusheft, Untersuchungshefte für Kinder und Verordnungen.

Wenn Patienten es wünschen, legen auch Ärzte ihre Befunde, Arztbriefe und Medikamentenpläne digital ab. Ab kommendem Jahr sind weitere Funktionen geplant, etwa die elektronische Krankschreibung oder Daten zur pflegerischen Versorgung bei Senioren. Natürlich können Patienten auch weiter ihre gedruckte Patientenakte einsehen. rex/ka

Zeitplan für die Einführung der ePA

Die ePA wurde schrittweise eingeführt. Seit dem 1. Januar 2021 bieten die Krankenkassen ihren Versicherten eine App zum Download an, mit der sie Zugang zur ePA bekommen. Damit können Versicherte ihre ePA über ein Smartphone oder Tablet selbstständig nutzen. Zeitgleich hat die Test- und Einführungsphase mit ausgewählten Arztpraxen begonnen. Bis Ende 2021 wurde flächendeckend mit der Nutzung und Befüllung der ePA in den Arztpraxen begonnen. In Krankenhäusern muss die ePA seit dem 1. Januar 2022 nutzbar sein.


Akzeptanz und Verbreitung

74 Prozent der deutschen Bevölkerung erachten die Dokumentation von ärztlichen Befunden auf der elektronischen Patientenakte als sinnvolles Angebot für eine Verbesserung der persönlichen Versorgungssituation mit Gesundheitsdienstleistungen. Dies ergab eine repräsentative Studie im Rahmen des Gesundheitsmonitors, die der Bundesverband der ArzneimittelHersteller beim Marktforschungsinstitut Nielsen in Auftrag gegeben hat.