Sonderveröffentlichung

Rechtsanwälte & Steuerberater Raser wider Willen: Strafe oder nicht?

Recht Manche Autos haben Assistenzsysteme, die Verkehrsschilder erkennen und somit auch das Tempo regulieren. Was, wenn der Tempomat nicht funktioniert?

Zu schnell unterwegs? Auf einen defekten Tempomaten darf man dies nicht schieben. Foto: dpa

09.02.2020

Autofahrer können die Verantwortung für das Einhalten der Verkehrsregeln nicht auf die Technik ihres Fahrzeugs abwälzen. Sie dürfen sich daher nicht allein auf einen Tempomat verlassen, der die Geschwindigkeit automatisch regelt. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln (Az.: 1 RBs 213/19). Darüber berichtet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Zu schnell

Weil er außerorts 22 Stundenkilometer zu schnell war, musste ein Autofahrer 100 Euro Geldbuße zahlen. Der Mann argumentierte, er habe sich auf das Tempo-Reguliersystem seines Fahrzeugs verlassen. Die daran gekoppelte automatische Verkehrszeichenerkennung sollte Schilder mit Tempobeschränkungen erkennen und die Geschwindigkeit regulieren. Die Einrichtung hatte aber nicht funktioniert.

Die Klage des Autofahrers gegen das Bußgeld blieb allerdings erfolglos. Denn Fahrzeugführer seien auch bei Einsatz eines Tempomats verpflichtet, die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit zu gewährleisten, entschied das Gericht. dpa

Beträchtliche Freibeträge

Recht Erben und Schenken: Eine rechtzeitige Planung sichert steuerliche Vorteile.

Das eigene Hab und Gut hat für viele Menschen einen hohen Stellenwert, schließlich haben sie lange für dieses Vermögen gearbeitet. Gleichzeitig sollen die nächsten Angehörigen für den Ernstfall abgesichert sein. Doch mit der Erbschaft wird in der Regel auch Erbschaftsteuer fällig.

„Wer sich frühzeitig mit dem Thema Erben und Vererben beschäftigt und Schenkungen in Erwägung zieht, kann Vermögenswerte über den eigenen Tod hinaus bewahren, die Zahlung von Steuern gegebenenfalls mindern und bestimmen, was mit dem eigenen Vermögen geschieht“, so die Steuerberaterkammer Stuttgart.

Dabei kann der Schenkende verschiedene Instrumente nutzen, die ihn auch nach der Übergabe seines (Teil-) Vermögens absichern. Beispielsweise können ihm Erträge aus dem übergebenen Vermögen weiter zufließen. Darüber hinaus kann er sich ein Wohnrecht und bestimmte Entscheidungsrechte sichern. Um dabei alle steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen, ist professioneller Rat empfehlenswert. Vor allem, wenn es um Immobilien geht, sollte ein Steuerberater hinzu gezogen werden.

Für Erbschaften und Schenkungen gelten steuerliche Freibeträge. Erst wenn der geerbte oder geschenkte Betrag eine bestimmte Höhe überschreitet, müssen Steuern gezahlt werden. Die Steuerfreibeträge, die alle zehn Jahre neu gewährt werden, sind umso höher, je enger die verwandtschaftliche Beziehung ist. Wer also frühzeitig beginnt, Vermögen auf die nächste Generation zu übertragen, kann diese Beträge mehrmals ausschöpfen. Ehegatten dürfen sich alle zehn Jahre 500 000 Euro steuerfrei schenken, und ein Kind darf von jedem Elternteil 400 000 Euro im Zehn-Jahres-Turnus erhalten, ohne mit dem Fiskus teilen zu müssen. pm