Sonderveröffentlichung

In Würde begleiten Bleibende Erinnerung

Friedhof: Als letzte Ruhestätte erinnern Gräber an geliebte Menschen. Dies wird besonders in ihrer Gestaltung zum Ausdruck gebracht.

Jetzt im Frühjahr erwacht die Natur zu neuem Leben. Und auch auf dem Friedhof wird es jetzt wieder bunt.  Foto: Archiv/Bund deutscher Friedhofsgärtner

18.03.2020

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Ein Grab ist sowohl die Ruhestätte eines Menschen als auch ein Platz für seine Angehörigen, um sich an ihn zu erinnern. Aus diesem Grund entscheiden sich viele Menschen für eine persönliche Gestaltung des Grabes und bepflanzen es zum Beispiel mit den Lieblingsblumen des Verstorbenen. Zudem ist die Grabgestaltung auch eine Art von Trauerarbeit und eines der letzten Dinge, die man für einen geliebten Menschen tun kann.

Genau wie im Garten sollte man beim Grab vor der Bepflanzung prüfen, ob es an einem eher sonnigen oder schattigen Standort liegt und die Pflanzen entsprechen aussuchen. Besonders gut kommen die Blumen in Gruppen zur Geltung.

Zeichen und Symbole

Bei der Gestaltung der Gräber gehören im christlichen Glauben Symbole und Figuren sowie Sprüche, etwa Bibelverse, Psalmen oder Gebete nach wie vor dazu. Doch immer mehr Menschen entscheiden sich für moderne Formen sowie weltliche Zeichen und Symbole. Als Material kommt neben Stein nun häufig auch Metall zum Einsatz.

Beide Materialien sind nicht nur besonders witterungsbeständig, sondern können auch in unterschiedlichsten Formen wie Kugeln, Herzen oder abstrakten Skulpturen gestaltet werden. Der Individualität sind nahezu keine Grenzen gesetzt: Kombinationen mit Glas und Aluminium, die Einarbeitung persönlicher und lieb gewonnener Erinnerungsstücke oder einer Fotografie des Verstorbenen sind nicht unüblich.

Gelegentlich kann es passieren, dass im Winter durch Kälte und Frost Schäden am Grabstein oder der Umrandung entstanden sind. Darauf sollten Angehörige im Frühjahr einen Blick werfen. Sind Beschädigungen erkennbar, sollten diese möglichst schnell beseitigt werden, bevor sie noch größer werden.

Passende Pflanzen

Manchmal setzt sich auch Moos auf den Grabsteinen an – vor allem auf rauhen Oberflächen. Um das Moos wieder zu entfernen, braucht man nicht mehr als einen Eimer Wasser und eine Bürste. Ist das Moos etwas hartnäckiger, kann man auch mit einem Grünbelagentferner arbeiten.

Wenn der Grabstein gereinigt ist, ist es jetzt im beginnenden Frühjahr vielen Angehörigen wichtig, die passende Bepflanzung auszusuchen. Wer nicht selbst pflanzen mag, der kann einen Friedhofsgärtner mit der Gestaltung des Grabes beauftragen. Gewünscht sind nun Blumen und Pflanzen, deren Farben das Frühjahr repräsentieren.

Bei den wohl beliebtesten Frühlingsvorboten beispielsweise, den Primeln und Hornveilchen, halten die Friedhofsgärtner neben den klassischenVarianten viele moderne Sorten von besonderem Zauber bereit. Zarte Pastelltöne, Exemplare mit reizenden Kontrasten beziehungsweise Farbverläufen, gekräuselte oder dichtgefüllte Blüten – für jeden Gestaltungsstil finden sich passende Pflanzen. Auch die beliebten Bellis und Ranunkeln verleihen der Grabstätte gemeinsam mit Tausendschön, klassischen Vergissmeinnicht, Hyazinthen, Tulpen und Narzissen ein ansprechendes und stimmungsvolles Frühlingsflair.

Ob sich die Frühlingspflanzen dann als buntes Band zwischen Grabstein, grünen Einfassungspflanzen und Bodendeckern hindurchschwingen, sich als elegantes Tonin-Ton-Ensemble präsentieren oder die letzte Ruhestätte mit farblich kontrastierenden floralen Ornamenten schmücken, hängt sowohl von persönlichen Vorlieben als auch von der Grabgröße und der grundlegenden Gestaltung der Ruhestätte ab. Anne Meßmer/pm

Was alles ist zu tun?

Bürokratie: Nach einem Todesfall haben Angehörige neben dem Schmerz auch mit vielen Formalitäten zu kämpfen.

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Mit seinem Testament legt man fest, wer nach dem eigenen Tod was bekommt. Foto: dpa

Ein Todesfall bedeutet nicht nur den schmerzlichen Verlust eines geliebten Menschens. Es fällt auch eine Reihe von Aufgaben an, die Hinterbliebene erledigen müssen. Zum Beispiel den Totenschein besorgen und die Unterlagen durchsehen, ob es ein Testament oder anderweitige Verfügungen gibt.

Stirbt ein Mensch in der Klinik, kümmert sich das dortige Personal in der Regel darum, dass ein Totenschein ausgestellt wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss ein Arzt gerufen werden. Für viele weitere Formalitäten ist eine Sterbeurkunde notwendig. Sie wird in der Regel von den Standesämtern ausgestellt. Für die Beantragung werden der Personalausweis, der Totenschein sowie die Personenstandsunterlagen benötigt, etwa die Geburtsurkunde. Häufig kümmert sich ein Bestatter um diese Schritte.

Gesetzliche Erbfolge

Wird ein Testament gefunden, muss es beim örtlichen Nachlassgericht abgeliefert werden. Liegt das Testament hingegen bereits beim Notar oder Amtsgericht, geht alles automatisch seinen Weg. Die Erben werden benachrichtigt. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Danach erben neben dem Ehepartner immer die nächsten Blutsverwandten, zunächst die Erben 1. Grades, also die Kinder. Meist müssen sich die Kinder den Nachlass mit dem überlebenden Ehegatten teilen.

Die meisten Deutschen sterben übrigens, ohne einen gültigen Letzten Willen zu hinterlassen. Dazu gibt es unterschiedliche Zahlen: Die Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge spricht von 53 Prozent der Erbfälle, in denen ein gültiges Testament vorliegt. Eine Emnid-Umfrage hingegen ergab, dass 71 Prozent der Deutschen kein gültiges Testament hinterlassen.

Wer erben will, muss auch die Schulden übernehmen, etwa die Hypothek eines Hauses. Das kann teuer werden, denn der Erbe muss dafür auch mit seinem eigenen Vermögen geradestehen. Bevor das Erbe angetreten wird, muss also überlegt werden, ob die Verbindlichkeiten den Nachlasswert übersteigen.

Nachlassgericht

Wer das Erbe nicht antreten will, kann es ausschlagen. Das geschieht entweder zur Niederschrift beim Nachlassgericht oder durch ein formloses notariell beglaubigtes Schreiben. Wer das Erbe annimmt, sollte sich alsbald einen Erbschein beim Nachlassgericht besorgen. Der ist nötig, um zum Beispiel ein Grundstück oder ein Konto umschreiben zu lassen.

Wichtig dabei: Mit Beantragung des Erbscheins liegt eine Annahme der Erbschaft vor, und die Ausschlagung im Nachhinein ist damit ausgeschlossen.

Erbschaftssteuer

Nach einem Todesfall sollte auf die Police für die Lebensversicherung genauso sorgsam geachtet werden wie auf das Testament. „Der Versicherungsschein ist so gut wie bares Geld. Wer ihn in die Finger kriegt, kann sich alles auszahlen lassen“, sagt Guido Lenne, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Leverkusen.

Wer etwas geerbt hat, muss das innerhalb von drei Monaten dem für die Verwaltung der Erbschaftssteuer zuständigen Finanzamt schriftlich anzeigen. „Sind Vermögen oder Erträge noch nicht versteuert worden, ist der Erbe verpflichtet, eine Nacherklärung abzugeben“, sagt Prof. Joerg Andres, Fachanwalt für Steuerrecht. „Sonst kann er selbst sehr schnell in den Verdacht einer versuchten Steuerhinterziehung durch Unterlassen geraten.“ pm