Achtung bei Last Minute Geschenken
Sonderveröffentlichung

Weihnachts-und Neujahrsgrüße Achtung bei Last Minute Geschenken

Für einen Gutschein aus einem EU-Nachbarstaat, gelten unter Umständen andere Regeln. Was Käufer wissen müssen.

Wer Gutscheine schenkt, sollte sich zu den Einlösebedingungen informieren. Foto: Christin Klose

27.12.2022

Gerade für Last-Minute-Geschenke ist ein Gutschein oft das Präsent der Wahl. Ob für den Spa-Tag in Österreich, die Weintour in Frankreich oder das ausgezeichnete Restaurant in Italien - auch ein Gutschein aus dem EU-Ausland kann infrage kommen.

Man sollte aber wissen: Die Einlösebedingungen können sich je nach Land unterscheiden. Darauf weist das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) hin.

In Deutschland sind Geschenkgutscheine den Angaben zufolge zum Beispiel in der Regel drei Jahre lang gültig. Die Frist beginnt am Ende des Jahrs, in dem der Gutschein gekauft wurde. Ähnliches gilt etwa in Dänemark. Gutscheine sind hier ab Kaufdatum taggenau drei Jahre gültig. Kürzere Fristen sind in Ausnahmefällen möglich. In Italien und Frankreich hingegen legt der Händler fest, wie lange ein Gutschein einlösbar ist. Und in Österreich kann man Gutscheine laut EVZ sogar 30 Jahre lange einlösen, sofern nicht ausdrücklich ein bestimmter Zeitraum festgelegt ist.

Ist der Gültigkeitszeitraum abgelaufen, verfällt der Gutschein meist. Eine Ausnahme ist Dänemark. Laut EVZ können elektronische Gutscheine dort im ersten Jahr nach deren Ablauf erstattet werden. Anderswo lohne es sich, nachzufragen. Womöglich zeigt sich der Händler kulant. dpa