Der Tod eines geliebten Menschen ist für die Angehörigen eine extreme Herausforderung. Eine Zeit, die mit vielen Fragen und Organisationsaufwand verbunden ist. Das kann zu einer großen Belastung werden. Gut, wenn sich die Angehörigen dank einer Bestattungsvorsorge dann keine Gedanken über die Bestattungsleistungen und deren Kosten machen müssen. Sie sind in der Regel durch die Hinterbliebenen zu tragen. Die Bestattungsvorsorge kann daher eine sinnvolle Entscheidung sein.
• Was kostet eine Bestattungsvorsorge? Der Beitrag für eine Sterbegeldversicherung hängt vom Eintrittsalter und der gewählten Versicherungssumme ab.
• Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein? Sie sollte ausgehend von den persönlichen Wünschen - der Höhe der ortsüblichen Bestattungskosten entsprechen. Es können auch zusätzliche Kosten, für Grabpflege oder Gebühren, abgedeckt werden.
• Könnte man das Geld für die Bestattung nicht einfach ansparen? Tatsächlich kritisieren Verbraucherschützer bei Sterbegeldversicherungen die Möglichkeit der sogenannten Überzahlung bei langen Laufzeiten. In der Praxis ist dies aber nur bei wenigen Versicherten der Fall, weil die Überschussbeteiligung eine Erhöhung der Versicherungsleistung bewirkt. Bei der Nürnberger Bestattungsvorsorge etwa steht nach Ablauf einer Wartezeit von 18 Monaten die volle Versicherungssumme zur Verfügung, bei Unfalltod gibt es keine Wartezeit. Innerhalb der Wartezeit kommt es zur gestaffelten Auszahlung der Leistung. Die Beiträge müssen nur maximal 25 Jahre beziehungsweise bis zum Alter von 85 Jahren gezahlt werden.
• Hat das Sozialamt Zugriff auf die Bestattungsvorsorge? Die aktuelle Rechtsprechung setzt einen klaren Rahmen: Der Schutz vor dem Zugriff durch das Sozialamt gilt für eine angemessene Sterbegeldversicherung, wobei eindeutig geregelt ist, dass das Geld im Todesfall ausschließlich für die Bestattung verwendet werden kann. djd