Wie lange darf die Probearbeit dauern?
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Wer etwa im Restaurant zur Probe arbeitet, kann sich ein Bild davon machen, welche Aufgaben anfallen. Länger als drei Tage sollte das Einfühlungsverhältnis aber nicht dauFoto: Tobias Hase/dpa-mag ern.

01.01.1970

Zum Teil nutzen Arbeitgeber ausgeklügelte Bewerbungsverfahren, um sicherzustellen, dass ein neuer Mitarbeiter ins Team passt. Oft wird zum Probearbeiten eingeladen. Dabei geht es grundsätzlich um ein gegenseitiges Kennenlernen. Das Einfühlungsverhältnis, wie das Probearbeiten auch genannt wird, müsse davon geprägt sein, sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Nicht länger als drei Tage

Arbeitgeber können sich so ein Bild davon machen, welche Fähigkeiten ein Kandidat mitbringt. Interessierte können sich umgekehrt einen Eindruck davon verschaffen, was auf sie zukommen würde. Bei der Frage, wie lange dieses Einfühlungsverhältnis dauern darf, komme es auf die Art der Tätigkeit an, so Schipp. „Bei einfachen Tätigkeiten wird das ein Tag sein, bei aufwendigeren Aufgaben können es auch mal mehrere Tage sein." Eine genaue gesetzliche Vorgabe gebe es aber nicht. „Alles, was über drei Tage hinausgeht, würde ich aber für kritisch halten."

Probearbeit ist kein Ersatz für volle Arbeitskraft

Wichtig ist, dass es sich beim Probearbeiten nicht um ein Arbeitsverhältnis handelt. Wer etwa in der Gastronomie zur Probe arbeitet, darf durchaus Kundenbestellungen aufnehmen, Tabletts tragen und allgemein im Restaurant mitlaufen. Bewerbe/innen aber für einige Tage als Ersatzkraft für fehlende Angestellte einzusetzen, ist kritisch und „gefährlich nah" an einem Arbeitsverhältnis. ,,Deswegen ist es auch empfehlenswert, in einer Vereinbarung klar festzuhalten, dass es um ein Einfühlungsverhältnis geht", rät der Fachanwalt.

Eine weitere wichtige Unterscheidung: Probearbeiten ist nicht mit der Probezeit zu verwechseln, die häufig zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses steht und während der beide Parteien eine verkürzte Kündigungsfrist haben. dpa

Scheitern lernen: Wie sich übertriebener Ehrgeiz überwinden lässt

Ehrgeiz kann uns motivieren und zielstrebig machen. Zu viel davon kann aber großen inneren Druck auslösen, ständig Herausragendes zu leisten - und dazu führen, dass man sich weder Pausen noch leistungsfreie Zeit gönnen kann. Das beschreibt die Karriereberaterin und Diplom-Psychologin Ragnhild Struss in einem Blogbeitrag.

Die gute Nachricht: Es lässt sich beeinflussen, wie stark unser Ehrgeiz ausgeprägt ist. Wer zu extremen Ehrgeiz neigt, dem rät die Diplom-Psychologin in ihrem Beitrag zum Beispiel dazu, das Scheitern zu lernen. Anstatt immer der oder die Beste sein zu müssen, könne man lernen, auch mal Letzter oder Letzte zu sein. Die Karriereberaterin empfiehlt das zunächst in einem unverfänglichen Bereich zu üben, in dem man üblicherweise keinen allzu großen Ehrgeiz an den Tag legt.

Wer im Job immer mit zu viel Ehrgeiz an Projekte geht, sollte erstmal in anderen Bereichen GelassenFoto: Monique heit üben. Wüstenhagen/dpa-mag
Wer im Job immer mit zu viel Ehrgeiz an Projekte geht, sollte erstmal in anderen Bereichen GelassenFoto: Monique heit üben. Wüstenhagen/dpa-mag

Dazu könne man sich neuen Herausforderungen auf einem Gebiet stellen, in dem man bisher völlig unerfahren ist und sich im Verlieren üben. Laut Struss könne das ebenso gut Bowling sein wie das Erlernen einer Programmiersprache oder kreative Tätigkeiten. So lasse sich herausfinden, in welchen Bereichen man sich auch mal mit weniger exzellenten Ergebnissen zufriedengeben kann. Diese Erfahrungen wirken sich der Beraterin zufolge auf die Bereiche im Leben aus, in denen Beschäftigte zu viel Ehrgeiz zeigen. dpa

Lehrgang zum Geprüften Technischen Betriebswirt/-in im IHK-Bildungszentrum Frankfurt (Oder)

Hybride Lehrgangsorganisation (Präsenz-/Live-Online-Lehrgang)

Mit dem Abschluss zum Geprüften Technischen Betriebswirt/-in" (IHK) ermöglichen sie sich einen klaren Vorteil gegenüber reinen technischen oder betriebswirtschaftlichen Fachund Führungskräften. Durch zusätzliche betriebswirtschaftliche Kompetenz werden sie für anspruchsvolle Managementaufgaben im technischen Bereich gut vorbereitet. Der Abschluss zum Geprüften Technischen Betriebswirt/-in" ist ein Abschluss der „Höheren Berufsbildung" = DQR 7 (Novellierung BBIG neu geregelt ab 01.01.2020 Master Professional"). 

Dieses Lehrgangsangebot richtet sich insbesondere an praxiserfahrene Meister, Techniker und Ingenieure. Als geprüfter Technischer Betriebswirt/-in verfügen sie über die erforderlichen Handlungskompetenzen, um unternehmerisch kompetent, zielgerichtet und verantwortungsvoll Aufgaben an den Schnittstellen von technischen und kaufmännischen Bereichen zu übernehmen. Dabei decken sie das gesamte Aufgabenspektrum von der Angebotserstellung über Planung und Steuerung, Einkauf und Disposition bis zur Organisation und Überwachung der Arbeitsund Unternehmensabläufe ab. Dieses Fachwissen sowie ihre technischen Kenntnisse und Erfahrungen befähigen sie zugleich, komplexe Probleme im Unternehmen zu erfassen und zielgerichtet zu lösen.

Die Lehrgangsinhalte werden anwendungsbezogen vermittelt und dabei wird an die vorhandenen Kenntnisse, insbesondere an die praktischen Erfahrungen aus der Berufstätigkeit angeknüpft. Der anspruchsvolle Rahmenplan zur Vorbereitung auf die Prüfung setzt die Bereitschaft der Teilnehmer voraus, die Lehrgangsinhalte eigenständig vorzubereiten, zu vertiefen und zu ergänzen. Der Lehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung startet am 11.10.2022 und umfasst 620 Unterrichtsstunden. Wir bieten den Lehrgang berufsbegleitend und hybrid (in Präsenz und Live-online) über 2 Jahre an und außerhalb der Ferienzeit im Land Brandenburg. 

Die Kosten betragen 4.200,00 Euro, wobei 50% der Lehrgangskosten über das Aufstiegs-BAföG und weitere 50% der restlichen Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren über das KfWDarlehen rückzahlungsfrei, unabhängig vom Einkommen oder Vermögen, gefördert werden können. Daneben erhalten Sie die Möglichkeit zur zinslosen Ratenzahlung.

Anmeldung über www.ihk-projekt.de oder anmeldung@ihk-projekt.de
Weitere Informationen: IHK-Bildungszentrum Frankfurt (Oder) Kerstin Schubert, Tel.: 0335 5621-2150 schubert@ihk-projekt.de

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