Was passiert mit mir, wenn ich krank oder pflegebedürftig werde W und wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann? Wie möchte ich medizinisch behandelt und pflegerisch versorgt werden? Wer soll mich rechtlich vertreten? Bei der Versorgungsplanung geht es darum, solche Fragen zu klären und seine eigenen Vorstellungen für die letzte Lebensphase in entsprechenden Verfügungen festzuhalten. Doch die meisten Menschen haben das (noch) nicht getan. Das kann weitreichende Folgen haben, da oft nicht klar geregelt ist, wer was entscheiden darf, und im Ernstfall Betreuungsgerichte ins Spiel kommen können. Fünf wichtige Schritte:
1. Gedanken machen
Zunächst sollte man einfach einmal darüber nachdenken, ob man überhaupt eine Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase machen möchte. Bei der Entscheidung kann helfen, sich verschiedene Situationen vorzustellen, die entstehen könnten, und zu überlegen, was man sich dann für sich wünschen würde.
2. Informieren
Zur Vorsorgeplanung Patientenverfügung, sollten eine eine Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung und eventuell ein Testament gehören. Das Bundesjustizministerium bietet auf www.bmj.de unter dem Menüpunkt „Service“ Broschüren sowie Musterformulare an.
3. Pflegeberatung
nutzen Eine große Hilfe kann das Wahrnehmen einer Pflegeberatung sein. Die Berater sind mit der Thematik vertraut und können wichtige Hinweise geben. Hierfür kann man sich an professionelle Pflegeeinrichtungen und Dienstleister wenden und einen unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren.
4. Vollmachten erstellen
Gut informiert geht es dann an die Erstellung der Dokumente. Dabei können weitere Fachleute hinzugezogen werden. So beraten viele Hausärzte bei der Ausgestaltung der Patientenverfügung. Für eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung sowie ein Testament kann man sich an eine Rechtsberatung, einen Anwalt oder Notar wenden.
5. Archivieren und aktualisieren
Bei allen Dokumenten ist es entscheidend, dass sie im Ernstfall gefunden werden. Deshalb sollten wichtige Personen über den Aufbewahrungsort informiert sein. Gegen eine Gebühr können die Dokumente beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Sie sollten regelmäßig aktualisiert werden, um aktuellen Standards zu entsprechen. djd
Abgesichert für den Ernstfall
Eine Bestattung kann sehr teuer sein. Deshalb am besten schon zu Lebzeiten die Kosten für die Beerdigung finanzieren.
Die Kosten für eine Bestattung betragen mehrere tausen Euro. Das ist viel Geld, das man nicht einfach so parat hat. Umso sinnvoller kann es sein, sich frühzeitig mit Angehörigen auszutauschen. So ist zum einen klar, wie die Wünsche und Vorstellungen eines Menschen aussehen. Zum anderen, woher das Geld für Beisetzung, Grabmal und Friedhofsgebühren kommt. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten:
1. Genügend Nachlass vermachen
Wer im Alter genügend Geld auf der hohen Kante hat, kann darauf vertrauen, dass es den Hinterbliebenen nicht daran mangelt, die Beerdigung zu finanzieren. Immerhin fällt der Nachlass in aller Regel an die Menschen, die für Organisation und Kosten aufkommen. Ein großer Nachteil: Selbst der Erbteil, der für die Bestattung vorgesehen ist, wird frühestens einige Wochen nach der Beisetzung und der Testamentseröffnung an die Erben ausgezahlt. Die Kosten fallen aber deutlich früher an und müssen daher vorgestreckt werden.
2. Treuhandkonto anlegen
Wer verhindern will, dass die Erben in Vorleistung gehen müssen, kann auch mit einem sogenannten Treuhandkonto vorsorgen. Dazu vertrauen Menschen Dritten schon zu Lebzeiten einen gewissen Geldbetrag an, der zweckgebunden ist und daher einzig und alleine für die Bestattungskosten verwendet werden kann. Meist wird ein Treuhandkonto im Rahmen eines Bestattungsvorsorgevertrages eingerichtet. Darin können zum Beispiel auch Vorgaben zur Beerdigung festgehalten werden. Der Bestattungsvorsorgevertrag wird mit einem Bestattungshaus geschlossen. Das Treuhandkonto mit der notwendigen Gesamtsumme sollte von einer Treuhandstelle verwaltet werden. Das sind etwa Anwälte oder Steuerberater. Im Bestattungsfall wird das Geld auf dem Treuhandkonto freigegeben und an das Bestattungshaus ausgezahlt. Der Nachteil: Die Dienstleistung des Treuhandverwalters muss vergütet werden.
3. Abschluss einer Risikolebensversicherung
Eine solche Police sichert Hinterbliebene für den eigenen Todesfall finanziell ab. Tritt der Versicherungsfall mit dem Tod ein, erhalten Hinterbliebene den vereinbarten Betrag. In jungen Jahren sind die Beiträge oft günstig, im Alter steigen sie an. Nachteil: Ein Abschluss ist oft nur bis zum Alter von 65 Jahren möglich. Außerdem hat diese Versicherung meist eine zeitliche Begrenzung.
4. Rentenzahlung
Bei Verstorbenen, die bereits eine Rente erhalten haben und einen Ehepartner hinterlassen, läuft die Rentenzahlung nach dem Tod noch drei Monate weiter. Wird das Geld nicht für andere Zwecke wie etwa Mietzahlungen benötigt, kann es unter Umständen für die Bestattung dienen. Übrigens: Auf Antrag können die drei Renten sogar als Vorschuss, also in einer Summe, ausgezahlt werden.
5. Auf die Hinterbliebenen vertrauen
Menschen mit geringen Einnahmen, die keine Möglichkeit haben, selbst Vorsorge zu treffen, müssen auf die finanziellen Möglichkeiten ihrer Angehörigen vertrauen. Unter Umständen können diese schon zu Lebzeiten für die Beiträge einer Sterbegeldversicherung aufkommen oder anderweitig finanzielle Unterstützung leisten. dpa