An so etwas möchte man eigentlich gar nicht denken: Dass beide Elternteile gleichzeitig versterben, ist für hinterbliebene minderjährige Kinder vermutlich das Schlimmste, was ihnen passieren kann. Haben Eltern für so einen Fall mit einer Sorgerechtsverfügung vorgesorgt, ist zumindest die Betreuung sichergestellt. Aber was, wenn der spätere mögliche Vormund schon ohne Kinder knapp bei Kasse ist? Dann muss die Betreuung daran keinesfalls scheitern. Benötigt der Vormund finanzielle Unterstützung für die Kindesversorgung, gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Laut Doris Weber, Fachbereichsleiterin der wirtschaftlichen Jugendhilfe beim Jugendamt der Stadt Augsburg, kann zunächst die Waisenrente beantragt werden. Zusätzlich kann für Kinder unter 15 Jahren Sozialhilfe beim Sozialamt und für Kinder über 15 Jahren Bürgergeld beim Jobcenter beantragt werden. „Das Einkommen des Vormunds ist für diese Hilfen irrelevant, da der Vormund nicht unterhaltspflichtig ist“, sagt die Fachfrau. dpa