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Alles geregelt Immobilienübertragung

Durch frühzeitige und geschickte Planung lassen sich Immobilien unter Umständen ohne Steuerbelastung übertragen. Diese Möglichkeiten sollte man kennen.

Lohnt sich, früh zu planen: die Übertragung einer eigenen Immobilie an die nachfolgende Generation. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

28.03.2025

Wer damit rechnet, irgendwann eine Immobilie aus der Verwandtschaft zu übernehmen, tut gut daran, diesen Vorgang frühzeitig zu planen - im Idealfall sogar mit Unterstützung, etwa durch einen Steuerberater. So lassen sich unter Umständen Steuern sparen. 

Unternehmen aus der Region

Mütter und Väter dürfen ihren Kindern jeweils Vermögenswerte von bis zu 400.000 Euro vererben, ohne dass darauf Erbschaftsteuer anfällt. Wenn sie es clever angehen, können Eltern und Kinder diese Freibeträge mehrfach nutzen. Denn alle zehn Jahre können die Freibeträge erneut ausgeschöpft werden.

Unternehmen aus der Region

 Bei der Übertragung einer wertvollen Immobilie kann man davon profitieren, indem man die Immobilie zum Beispiel scheibchenweise verschenkt. Darauf weist der Eigentümerverband Wohnen im Eigentum hin.

Nießbrauchsrecht als möglicher Steuersenker
Eine andere Möglichkeit: Eigentümerinnen und Eigentümer übertragen die Immobilie schon zu Lebzeiten unter Vereinbarung eines sogenannten Nießbrauchsrechts. Damit wird zwar tatsächlich jemand anderes Eigentümer, die früheren Besitzer haben aber weiterhin das Recht, die Immobilie zu bewohnen. Die Einräumung eines Nießbrauchsrechts führt laut Rechtsanwalt Claudius Söffing zu einer niedrigeren Bewertung der Schenkung durch das Finanzamt, wodurch unter Umständen Steuern gespart werden können.



dpa/tmn