Zu Lebzeiten verschenken, statt erst mit dem Tod zu vererben: Bei Immobilien bietet sich das in vielen Fällen an. Vorteile hat das oft für alle Beteiligten. Unter anderem sorgt eine solche Entscheidung für klare Verhältnisse. „Mit einem solchen Schritt vermeiden Eigentümerinnen und Eigentümer, dass es nach ihrem Tod zu Streit unter den Hinterbliebenen kommt, wer nun die Immobilie erbt“, sagt Nadja Danninger, Hauptgeschäftsführerin der Bundesnotarkammer in Berlin. Aber es gibt noch mehr Gründe, die dafür sprechen.
Mit der Schenkung können Schenkende zum Beispiel regeln, dass der Beschenkte sich um die Pflege des Schenkenden kümmert. Zudem gibt man die Verantwortung für die Immobilie etwa an die nächste Generation weiter, wodurch sich der oder die Schenkende von Belastungen befreit. Außerdem kann die Schenkung auch eine Sicherheit für die nächste Generation bedeuten. „Das gilt vor allem, wenn die Lebensplanung dieser Generation darauf ausgerichtet ist, später diese Immobilie zu bewohnen“, sagt Danninger.
Ausreichende Absicherung der Schenkenden ist wichtig
Wer eine Immobilie verschenken möchte, sollte sich frühzeitig von Fachleuten wie Notarinnen oder Notaren beraten lassen. Das kann helfen, mögliche Risiken zu erkennen und Wege zu finden, diese zu umgehen.
„Vor allem kommt es darauf an, dass der Schenker oder die Schenkerin ausreichend selbst absichert“, sagt Danninger. Diese können sich zum Beispiel einen Nießbrauch oder ein Wohnungsrecht einräumen lassen, das im Grundbuch verankert wird. Damit kann etwa sichergestellt werden, dass der oder die Schenkende bis zu ihrem Tod weiter in der Immobilie leben kann. Denkbar ist auch, dass Schenkende sich vertraglich vorbehalten, eine Immobilie unter bestimmten Voraussetzungen zurückzufordern. „Das kommt etwa infrage, wenn der Beschenkte die Immobilie ohne Zustimmung des Schenkers einfach weiterveräußert, insolvent wird oder vor dem Schenker verstirbt“, sagt Danninger.