Bei viel Schnee werden Straßen schmaler. Gerade der Winterdienst braucht jetzt genug Fahrbahnbreite – mindestens 3,50 Meter. Engstellen sind für Schneepflug & Co. auch Kreuzungen, Einfahrten und Wendehämmer. Wer hier rücksichtslos und falsch parkt, kann abgeschleppt werden.
Für am Hang parkende Autos ist die Handbremse ein Muss. Aber auch im Winter? Da könnte sie festfrieren, so die landläufige Meinung. In modernen Fahrzeugen aktiviert sich die gut isolierte, elektrische Feststellbremse automatisch. Steht das Auto länger in der Kälte, empfehlen einige Experten im Winterbetrieb auch die Deaktivierung. Sicherheit gibt die Bedienungsanleitung. Ältere Fahrzeuge mit Trommelbremsen lassen sich gegen das Wegrollen mit Unterlegkeilen und dem Gangeinlegen gut sichern.
Oft hat man keine andere Wahl. Die Stadt ist bergig, die Parkraum eng. Also ran an den abschüssigen Straßenrand, Lenkrad Richtung Bordstein einschlagen, Gang einlegen und Handbremse anziehen oder Unterlegkeile nutzen. Achtung: Unter großen Schneehaufen verbergen sich oft hohe Bordsteinkanten oder Gegenstände wie Absperrungen. Aber auch vereister Schnee kann das Fahrzeug beschädigen.
Ohne Enteiserspray, Eiskratzer und Handfeger geht bei Kälte, Eis und Schnee nichts. Denn laut Vorschrift muss das Auto für die sichere Fahrt komplett frei sein. Praktisch für die Windschutzscheibe: Eine Abdeckplane, die nach der Fahrt davor geklemmt wird. Notfalls hält auch eine Pappe hinter den Wischern Eis und Schnee fern.
Schneelawinen rutschen von Hausdächern auf parkende Fahrzeuge. Selbst Schuld? Autobesitzer könnten eine Mitschuld tragen, wenn die Autos augenscheinlich zu nah an Häusern mit steilen Dächern geparkt und entsprechende Warnschilder nicht beachtet wurden. Prinzipiell zahlen aber Haftpflichtversicherungen von Hauseigentümern, Verwaltern oder Mietern für diese Schäden. Vorausgesetzt, die Verkehrssicherungspflicht wurde nicht vernachlässigt. Anderenfalls greifen die Voll- und für Glasschäden die Teilkaskoversicherung.