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#AMSTART Arbeitsmittel stellt der Chef

Wenn eine Sicherheitsbekleidung vorgeschrieben ist, muss diese auch vom Ausbildungsbetrieb bezahlt werden.

Ob schwere Maschinen oder Spezialwerkzeug, Profis arbeiten mit wertvollen und teueren Geräten. Foto: Kirsten Neumann/dpa-mag

25.03.2025

Die Ausbildung beginnt und eigentlich scheint alles bereit für einen erfolgreichen Start. Doch oft muss noch einiges besorgt werden - von der passenden Sicherheitskleidung bis hin zu Werkzeugen. Das kann schnell teuer werden. Müssen Auszubildende das selbst bezahlen?

Nein, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Der jeweilige Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, die Ausbildungsmittel bereitzustellen. Das ist im Berufsbildungsgesetz (Paragraf 14) festgelegt. Demnach bekommen Azubis„die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur“ vom Ausbilder kostenlos zur Verfügung gestellt, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen erforderlich sind.

Unternehmen aus der Region

Je nach Ausbildung kann das also auch ein Laptop sein oder eine Friseurschere.

Wie die Industrie- und Handelskammer Magdeburg mitteilt, fällt auch Arbeitskleidung unter diese Regelung - sofern die Berufsgenossenschaft eine bestimmte Sicherheitskleidung vorschreibt. Die Ausgaben für gewöhnliche Arbeits- und Berufsbekleidung müssten hingegen in der Regel vom Auszubildenden getragen werden, falls der Arbeitgeber die Kosten nicht freiwillig übernimmt.

Schulbücher sind keine Fachliteratur

Für Schulbücher und Lernmittel für die Berufsschule ist der Betrieb nicht verantwortlich. Entweder die Berufsschule stellt die Lernmittel oder Auszubildende müssen sie selbst bezahlen. Denn Schulbücher zählen nicht als Fachliteratur für die betriebliche Ausbildung, die wiederum vom Gesetz her der Betrieb bezahlen muss. dpa