Jeder Mensch hat die Chance auf eine coole Ausbildung – das gilt selbstverständlich auch für Menschen mit Behinderung. Je nach Art und Grad der Behinderung gibt es zwar ein paar Einschränkungen bei der Wahl des Ausbildungsberufs, aber grundsätzlich gibt es für jeden eine passende Ausbildung. Die Anforderungen des Berufsalltags müssen einfach mit den eigenen Fähigkeiten zusammenpassen.


In Deutschland gibt es rund drei Millionen Menschen im erwerbsfähigen Alter, die eine Behinderung haben. Grundsätzlich stehen diesen Menschen die gleichen Ausbildungen offen, wie allen anderen Menschen auch. Jedoch gibt es ein paar Dinge zu beachten. Der sogenannte Grad der Behinderung (GdB) gibt an, wie schwer die körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen sind.
Auf den GdB kommt es an
Der GdB reicht von 20 bis 100, wobei man ab einem GdB von 50 als schwerbehindert gilt. Aber Achtung: Der GdB ist unabhängig vom ausgeübten Beruf und heißt nicht automatisch, dass man für bestimmte Berufe nicht geeignet ist. Es kommt eben immer auf die Art der Beeinträchtigung an und wie stark dieser Einfluss auf die Ausübung der Tätigkeiten hat. Zumeist fallen Ausbildungen und Berufe, die mit harter körperlicher Arbeit verbunden sind, für Menschen mit körperlicher Behinderung weg. Aber es gibt viele andere coole Ausbildungen, die man mit einer körperlichen Behinderung machen kann. Bei einer geistigen Behinderung geht es um die sogenannten kognitiven Fähigkeiten. Man ist also vielleicht nicht dazu in der Lage, alles um einen herum problemlos wahrzunehmen. Braucht der Mitarbeiter dabei Unterstützung, gibt es spezielle Förderungen für lernbehinderte Menschen. Chronische Erkrankungen können auch physische Beschwerden auslösen. Eine hohe Arbeitsbelastung oder ein stressiger Arbeitsalltag sind da nicht immer das Beste für die seelische Gesundheit. Fachpraktiker-Ausbildungen richten sich beispielsweise an Menschen mit Einschränkungen oder besonderem Förderbedarf.
Erwähnung in den Bewerbungsunterlagen
Die Fachpraktiker-Ausbildungen gibt es übrigens in ganz vielen unterschiedlichen Bereichen: angefangen bei handwerklichen Berufen wie Maler und Lackierer über kaufmännische Büroberufe bis hin zu Berufen mit Tieren wie Pferdewirt oder Tierpfleger.
Übrigens: Ob die Behinderung direkt in den Unterlagen erwähnt werden muss, bleibt gegebenenfalls jedem selbst überlassen.
Normalerweise sind Bewerber nicht dazu verpflichtet, das direkt im Anschreiben oder im Lebenslauf anzugeben. Es gibt aber Ausnahmen: Wenn die Behinderung entscheidenden Einfluss auf die Ausübung der Tätigkeiten hat. Dann muss dieses direkt in den Bewerbungsunterlagen erwähnt werden. pm/cr