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Arbeitsrecht Eine Kündigung und ihre möglichen Folgen

Kündigungsschutz und Krankheit: Das sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen, um für den Fall der Fälle gerüstet zu sein.

Eine Kündigung ist ein einschneidendes Ereignis im Arbeitsleben. Foto: Romolo Tavani/adobe.stock.com

11.03.2025

Sofern in einem Betrieb in der gesetzlichen Zählweise mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt werden und ein Arbeitnehmer mehr als sechs Monate beschäftigt ist, besteht für ihn Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Dies bedeutet, dass ein Arbeitgeber eine Kündigung nur aus personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Gründen aussprechen kann. Für jede dieser Kündigungsarten sind bestimmte Regeln und Voraussetzungen einzuhalten, zum Beispiel die Prüfung, ob es mildere Mittel gibt.

Wie geht es danach nun weiter?

Nach Erhalt einer Kündigung kann der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Die Klage richtet sich darauf, dass das Gericht feststellen soll, dass die Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht beendet hat. Ein Anspruch auf eine Abfindung besteht grundsätzlich nicht. Dennoch einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfahrungsgemäß im Rahmen eines Vergleiches sehr häufig darauf, dass das Arbeitsverhältnis endet, der Arbeitgeber jedoch eine Abfindung an den Arbeitnehmer bezahlt. Die Höhe der Abfindung hängt von mehreren Faktoren ab. Als Faustformel gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.

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Vorsicht ist bei Krankschreibung geboten

Ein häufig unterschätztes Risiko besteht, wenn Arbeitnehmer nach einer erfolgten Kündigung arbeitsunfähig werden. Besteht der Verdacht, dass die Krankheit nur vorgetäuscht ist, kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes ist der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert, wenn ein Arbeitnehmer nach Ausspruch einer Kündigung am nächsten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt, die auf einmal oder zeitlich aneinanderreihend bis zum Ende der Kündigungsfrist ausgestellt ist.

Als Fazit lässt sich zusammenfassen: Eine Kündigung ist ein einschneidendes Ereignis mit weitreichenden Folgen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich vor Ausspruch beziehungsweise nach Erhalt einer Kündigung im Zweifel rechtlichen Rat einholen. Nur wer gut informiert ist, kann richtige Entscheidungen treffen.
pm