Erscheinungsbild



Ausbildungsvergütungen: Rekordplus für Azubis
Sonderveröffentlichung

Ausbildung last Minute Ausbildungsvergütungen: Rekordplus für Azubis

Rekordanstieg bei der Bezahlung von Azubis seit 1996

Viele Betriebe suchen Azubis, nicht überall ist die Bezahlung attraktiv. Foto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa-mag

12.05.2025

Für relativ viele Azubis legt ein Tarifvertrag fest, wie viel sie während ihrer Lehre verdienen. 2024 gab es dabei den höchsten Anstieg bei den tariflichen Ausbildungsvergütungen seit 1996, wie das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) mitteilt. Azubis in tarifgebundenen Betrieben haben 2024 demnach im Durchschnitt über alle Ausbildungsjahre hinweg 1133 Euro brutto im Monat und damit rund 70 Euro mehr als 2023 verdient. 

Es gibt aber große Unterschiede je nach Beruf, wie das BIBB in der Auswertung feststellt. Die im gesamtdeutschen Durchschnitt höchste Vergütung nach Tarif gab es im vergangenen Jahr für Azubis im Beruf Rohrleitungsbauer/- in – mit monatlich 1349 Euro. Knapp dahinter folgt auf Platz 2 der Beruf Milchtechnologe/-technologin (1347 Euro). 

Handwerks-Berufe oft bei unter 950 Euro pro Monat

Ein Großteil, 60 Prozent, der Auszubildenden, die in einem tarifgebundenen Betrieb lernten, erhielt im bundesweiten Durchschnitt eine Ausbildungsvergütung von mehr als 1100 Euro, etwa ein Viertel mehr als 1250 Euro.

Es gibt aber auch Berufe, bei denen die tarifliche Ausbildungsvergütung durchschnittlich unter 950 Euro pro Monat liegt. Für 25 Berufe hat das BIBB einen bundesweiten Durchschnittswert von weniger als 1000 Euro ermittelt. Ein Großteil dieser Berufe (16 von 25) gehöre zum Handwerk, heißt es – wie etwa die Ausbildung zum Maler und Lackierer (936 Euro) oder zum Bodenleger (882 Euro). Der Auswertung zufolge ist die Ausbildung zur Friseurin/zum Friseur der Beruf mit den insgesamt niedrigsten tariflichen Ausbildungsvergütungen (719 Euro).

Das BIBB wertet jährlich die tariflichen Ausbildungsvergütungen zum Stand 1. Oktober aus. In die Berechnung der gesamtdeutschen Durchschnittswerte fließen dabei alle Ausbildungsberufe ein, für die Daten vorliegen. Die Werte werden jeweils über alle Ausbildungsjahre hinweg angegeben. 

Ausbildung ohne Tarifvertrag

Wichtig: Wer in einem Betrieb ohne Tarifbindung oder ohne Tarifvertrag ausgebildet wird, muss häufig mit einer geringeren Vergütung rechnen. Die Mindestausbildungsvergütung legt aber eine Untergrenze fest, die Arbeitgeber nicht unterschreiten dürfen. Die Grenzen werden jährlich neu festgelegt: Wer zum Beispiel 2025 eine Ausbildung beginnt, bekommt demnach im 1. Ausbildungsjahr mindestens 682 Euro monatlich. Im 4. Ausbildungsjahr müssen es dann 955 Euro ein.

Zusätzlich gilt für nicht tarifgebundene Betriebe: Die Ausbildungsvergütung darf die für ihre Branche und Region geltenden tariflichen Sätze um maximal 20 Prozent unterschreiten. dpa-mag


Wer zahlt die Arbeitsmittel?

Wenn eine Sicherheitskleidung vorgeschrieben ist, muss diese auch vom Ausbildungsbetrieb bezahlt werden. Fotos: Kirsten Neumann und Bine Bellmann/dpa-mag
Wenn eine Sicherheitskleidung vorgeschrieben ist, muss diese auch vom Ausbildungsbetrieb bezahlt werden. Fotos: Kirsten Neumann und Bine Bellmann/dpa-mag

Die Ausbildung beginnt und eigentlich scheint alles bereit für einen erfolgreichen Start. Doch oft muss noch einiges besorgt werden – von der passenden Sicherheitskleidung bis hin zu Werkzeugen. Das kann schnell teuer werden. Müssen Auszubildende das selbst bezahlen?

„Nein“, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Der jeweilige Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, die Ausbildungsmittel bereitzustellen. Das ist im Berufsbildungsgesetz (Paragraf 14) festgelegt.

Demnach bekommen Azubis „die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur“ vom Ausbilder kostenlos zur Verfügung gestellt, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen erforderlich sind. Je nach Ausbildung kann das also auch ein Laptop sein oder eine Friseurschere. 

Was gilt für Kleidung und Schulbücher?

Wie die Industrie- und Handelskammer (IHK) Magdeburg mitteilt, fällt auch Arbeitskleidung unter diese Regelung – sofern die Berufsgenossenschaft eine bestimmte Sicherheitskleidung vorschreibt. Die Ausgaben für gewöhnliche Arbeits- und Berufsbekleidung müssten hingegen in der Regel vom Auszubildenden getragen werden, falls der Arbeitgeber die Kosten nicht freiwillig übernimmt. 

Schulbücher sind keine Lehrmittel

Bei Schulbüchern und Lernmitteln für die Berufsschule ist der Betrieb nicht verantwortlich. Entweder die Berufsschule stellt Bücher und Co. – oder Auszubildende müssen sie bezahlen. Denn Schulbücher zählen nicht als Fachliteratur für die betriebliche Ausbildung, die wiederum vom Gesetz her der Betrieb bezahlen muss. dpa-mag