Regelmäßige Inspektionen und notwendige Reparaturen sind Voraussetzung, um mit dem Auto sicher unterwegs zu sein und den Wert des Fahrzeugs zu erhalten. Wer ein modernes Auto fährt, ist dabei auf die Hilfe von Kfz-Profis angewiesen. Nach dem Autokauf sind die im Scheckheft festgelegten Inspektionsintervalle und Herstellervorgaben dringend einzuhalten, rät der Auto Club Europa (ACE). Dies ist entscheidend, um während der Gewährleistungszeit von zwei Jahren beziehungsweise mindestens zwölf Monaten bei Gebrauchtwagen Sachmängel auf Kosten des Verkaufenden beheben lassen zu können. Ähnliches gilt hinsichtlich der Herstellergarantie: Während der Laufzeit sind üblicherweise Wartungs- und Reparaturarbeiten gemäß den Herstellervorgaben unter bestimmten Prämissen erforderlich. Hier empfiehlt es sich, ganz genau nachzulesen und sich penibel an die Vorgaben des Herstellers zu halten. Laut EU-Recht kann für Inspektion und Reparatur sowohl die Vertragswerkstatt des Herstellers als auch eine freie Werkstatt aufgesucht werden.
Inzwischen haben viele Autohersteller das klassische Scheckheft in Form eines kleinen Büchleins durch ein digitales Serviceheft ersetzt, in dem die Fahrzeugwartung elektronisch in einer zentralen Datenbank festgehalten wird. Um gut informiert über die fälligen Arbeiten laut Hersteller zu sein, sollte von der Werkstatt ein Ausdruck des Serviceplans gefordert werden. Auch wenn durch ein spontanes Problem die nächstgelegene Werkstatt angesteuert werden muss, ist es sinnvoll, einen schriftlichen Kostenvoranschlag zu verlangen. So erlebt man beim Bezahlen keine Überraschung und kann bei Unklarheiten gezielt nachfragen.
Sparen - nicht auf Kosten der Sicherheit
An Ersatzteilen sollte nicht gespart werden, warnt der ACE. Selbst mitgebrachte Ersatzteile sind, wenn überhaupt, in freien Werkstätten geduldet. Online-Schnäppchen können jedoch auf Kosten der Sicherheit gehen, da Qualität und Herkunft oft fraglich sind. Auch müssen Autobesitzer Einschränkungen bei der Haftung in Kauf nehmen: Die Werkstatt übernimmt zwar die Gewährleistung für den Einbau, nicht aber für die womöglich minderwertigen Autoersatzteile oder daraus resultierende Folgeschäden.