Angepasste Fahrweise
Sonderveröffentlichung

Autocheck Herbst Angepasste Fahrweise

Diese Tipps sollten Autofahrer im Herbst beachten.

Nebel, Nässe und Laub auf dem Asphalt: Die Straßenverhältnisse im Herbst sind oft eine besondere Herausforderung für den Fahrer. trendobjects/stock.adobe.com

25.09.2025

Starker Regen, rutschige Blätter, eine tief stehende Sonne oder Nebel stellen Autofahrer im Herbst vor besondere Herausforderungen.

Mit zunehmend schlechteren Straßen- und Wetterverhältnissen, kürzeren Tagen sowie einem saisonbedingt dichteren Verkehr steigt das Unfallrisiko. Der ADAC gibt Tipps:

1. Fahrweise anpassen

Abstand halten, Geschwindigkeit reduzieren, Licht an. Auf nasser Fahrbahn verlängert sich der Bremsweg bei einer Vollbremsung mit 50 Kilometern pro Stunde im Vergleich zu trockenem Asphalt von 11 auf 20 Meter. Auch Sicherheitsassistenten wie ESP und ABS kommen in diesem Fall rasch an die Grenze des Machbaren.

2. Den richtigen Sicherheitsabstand wählen

Der ADAC rät zur Zwei-Sekunden-Regel. Dabei sucht man sich einen markanten Punkt am Fahrbahnrand und zählt langsam „21, 22“, sobald das vorausfahrende Fahrzeug diesen Punkt passiert hat. Erst nach zwei Sekunden sollte man selbst an dieser Stelle vorbeifahren. Sonst ist der Abstand zu gering. Bei extremen Verhältnissen wie Starkregen oder Nebel sollten Autofahrer nicht mehr den halben Tacho als Anhaltspunkt für den Abstand zu wählen. Die vom ADAC empfohlene Faustformel lautet dann: Geschwindigkeit gleich Abstand.

3. Blendungsgefahr mit unsauberen Scheiben.

Auch auf gut funktionierende Wischerblätter sowie saubere Innenscheiben sollten Autofahrer achten. Ein guter Durchblick ist das ganze Jahr wichtig.

4. Bei der Parkplatzwahl auf Bäume achten

Im Herbst können herabfallende Baumfrüchte für Schäden sorgen. Um Dellen im Fahrzeug zu vermeiden, sollte man bei der Parkplatzsuche wählerisch sein. Weder Privatpersonen noch Städte oder Gemeinden sind dazu verpflichtet, Warnschilder aufzustellen oder Schadenersatz zu übernehmen. Herabfallende Baumfrüchte werden durch verschiedene Gerichtsurteile als „allgemeines Lebensrisiko“ bewertet. Die Teilkaskoversicherung kommt in der Regel nur für Schäden auf, die durch Sturmböen verursacht wurden (mindestens Windstärke 8).

Eine Vollkaskoversicherung deckt einen Schaden durch Kastanienschlag in der Regel nur ab, wenn es sich um ein unvorhersehbares Ereignis handelt, das plötzlich auftritt.

Dann wird der Schaden per definitionem als Unfallschaden gehandelt. pm