Die betriebliche Altersvorsorge hat den großen Vorteil, dass sie die Last der Steuern und Sozialabgaben für Arbeitnehmer und Arbeitgeber reduziert. Das funktioniert so gut, weil die Beiträge vom Bruttolohn des Arbeitnehmers gezahlt werden. Je geringer der Bruttolohn, desto geringer die Abgaben. Das gilt gleichermaßen für die Arbeitgeber- wie für die Arbeitnehmeranteile. Geltend gemacht werden können steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur Gesetzlichen Rentenversicherung. Bei einer Direktversicherung kommen zusätzlich steuerfreie Beiträge bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze pro Jahr hinzu. Zwar müssen die Rentner die Leistungen aus diesem Vorsorgebaustein später versteuern. Doch dann wird ihr Einkommen in den meisten Fällen deutlich geringer sein als zu den Zeiten, in denen sie noch arbeiteten. Das wiederum senkt den Steuersatz und damit insgesamt die Steuerlast. Grundsätzlich ist die betriebliche Altersversorgung an den Betrieb gebunden. „Das bedeutet, dass der Arbeitgeber der Vertragspartner der Versicherung ist und darüber entscheidet, welche Form dieser Vorsorge am besten zum Unternehmen passt“, erklärt Daniel Pazanin von der Nürnberger Versicherung. Grundsätzlich kann zwischen einer klassischen oder fondsgebundenen Rentenversicherung entschieden werden. Für die Versicherten ist wichtig, dass sie zwischen einer lebenslangen Rente oder einer Kapitalauszahlung wählen können. Soll das monatliche Einkommen nicht geschmälert werden, können Arbeitnehmer ihre Beiträge auch aus Sonderzahlungen wie dem Weihnachtsgeld oder aus Gehaltserhöhungen finanzieren. So bleibt der Nettolohn gleich, obwohl bei Steuern und Sozialversicherungen gespart und für das Alter vorgesorgt wird. ibe
Nach dem Tod noch Gutes tun
Wer gemeinnützig vererbt, kann Menschen in Not helfen. Banken und Kommunen in der Region bieten mit ihren Stiftungen dafür interessante Möglichkeiten.
Der Sinn des Lebens ist eine der größten Fragen der Menschheit – und auch die: Was bleibt, wenn ein Mensch verstirbt? Wer sich auf die gesetzliche Erbregelung verlässt, hinterlässt sein Lebenswerk und seine Geldwerte den Blutsverwandten, Adoptivkindern und dem Ehepartner. Wer individuelle Gestaltungsfreiheit sucht, braucht dazu ein Testament oder einen Erbvertrag. Eine repräsentative GfK-Umfrage ergab, dass jeder zehnte Erblasser plant, an eine gemeinnützige Organisation zu vererben – bei Kinderlosen sogar jeder dritte.
„Diese Menschen wollen auch über ihren Tod hinaus Gutes tun. Sie wünschen sich, dass etwas von ihnen und ihren Zielen bestehen bleibt und wollen auch nach ihrem Ableben noch gemeinnützige Zwecke unterstützen“, erklärt etwa Susanne Schuran vom Deutschen Medikamenten-Hilfswerk „action medeor“.
Unbedingt beraten lassen
Doch es gilt schon einiges zu beachten, wenn man an eine gemeinnützige Organisation vererben möchte. Ganz wichtig: Es gilt zu prüfen, ob das Geld oder die Anlage einer Einrichtung vor Ort zugutekommen soll. Gerade dafür sind die heimischen Banken, aber auch die Kommunen dann hervorragende Ansprechpartner. Städte, Gemeinden, aber auch die Landkreise bieten sehr gute Möglichkeiten, mit dem Erbe das Gemeinwohl vor Ort zu stärken. In jedem Fall sollte man sich zunächst Gedanken machen, welchen Zweck man unterstützen möchte und welche Organisationen diese Ziele verfolgen. Wenn man eine Organisation gefunden hat, die als Erbe in Frage kommt, sollte der Erblasser prüfen, ob sie transparent arbeitet und das Geld gewissenhaft einsetzt. Hier kann beispielsweise ein Blick in den Jahresbericht Auskunft geben. Es ist auch möglich, das Erbe mit Auflagen zu verknüpfen. So kann man zum Beispiel festlegen, dass die Erbschaft nur für ein bestimmtes Projekt verwendet werden darf. Gemeinnützige Organisationen sind übrigens von der Erbschaftssteuer befreit. Das Geld fließt also zu 100 Prozent dem guten Zweck zu. Möchte man die gemeinnützige Organisation nicht als alleinigen Erben einsetzen, ihr aber trotzdem etwas zukommen lassen, so ist es auch möglich, ein Vermächtnis zu hinterlassen. Mit einem Vermächtnis kann man zum Beispiel eine genau bezifferte Summe, ein Schmuckstück, eine Münzsammlung oder auch eine Immobilie zuwenden. Wichtig dabei: unbedingt von einem Finanzfachmann beraten lassen.
Die Welt verantwortungsvoll mitzugestalten, ist für viele Menschen ein Lebensprinzip, das für viele auch über den Tod hinaus Bestand haben soll. So möchten sie auch mit ihrem Erbe das, was ihnen im Leben wichtig ist, an die nächste Generation weitergeben. „Mit einem Erbe oder Vermächtnis kann man Leben retten, zum Beispiel, indem man dazu beiträgt, dass Kinder in Notlagen besser medizinisch versorgt werden. Ein Beispiel von vielen. Ob Soziales, Kultur oder Sport: Die heimischen Banken bieten hier gute, perspektivisch ausgerichtete Anlageformen. ibe/djd