Achtung, jetzt wird es juristisch. Denn beim Thema Baugenehmigung ist so einiges zu beachten. Eine Baugenehmigung braucht, wer einen Neubau errichten möchten, ein Gebäude abreißen oder umbauen möchte oder eine Änderung der Nutzung anstrebt. Die Feinheiten einer Baugenehmigung können sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Erteilt wird sie von den Bauaufsichtsbehörden eines Bundeslandes.
Breitgefächerte Auswirkungen
Der Grund, warum es eine Baugenehmigung gibt, ist im Grunde simpel. Niemand ist eine Insel. Heißt: Wenn ich ein Gebäude bauen, abreiße oder umbaue, hat das nicht nur Auswirkungen auf mich und mein Grundstück, sondern auf meine Nachbarn sowie die Natur, Umwelt und Infrastruktur rundherum. So verändert der Abriss von Wohngebäuden das Wohnungsangebot in der Region und der Bau eines großen Parkplatzes versiegelt Wiesen. Um eine Baugenehmigung zu bekommen, muss man bei der zuständigen Behörde einen schriftlichen Antrag einreichen. Diesem müssen in aller Regel bestimmte Unterlagen, wie Grundriss, Skizzen oder Berechnungen eines Statikers beigefügt werden. Man kann sich auch vorab erkundigen, ob man für sein Projekt überhaupt eine Genehmigung braucht. Oft ist zum Beispiel der Bau eines Carports bis zu einer bestimmten Größe auch ohne Baugenehmigung möglich und muss der Behörde nur gemeldet werden.
Unterlagen ab zur Prüfung
Sind alle Unterlagen bei der Behörde eingegangen, werden diese überprüft. Im besten Fall bekommt man die Baugenehmigung ohne Probleme. Manchmal hat die Behörde aber auch noch Rückfragen oder benötigt weitere Unterlagen. Es gibt aber natürlich auch Fälle, in denen eine Baugenehmigung verweigert wird. Dagegen kann man als Antragssteller Widerspruch einlegen. Die Baugenehmigung ist da, also kann es endlich losgehen – oder doch nicht? War da nicht noch etwas mit einem roten Punkt? Richtig, der spielt eine wichtige Rolle. Denn dieser bestätigt, dass das Bauamt die offizielle Baufreigabe erteilt hat und man über den Baufreigabeschein verfügt. Dieser rote Punkt muss an der Baustelle angebracht werden, und zwar so, dass er gut sichtbar, aber auch vor Wetter geschützt ist.
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Das Baurecht dient der Gefahrenabwehr
Das klingt zunächst einmal komisch, macht aber Sinn. Artikel 14 des Grundgesetzes garantiert die Eigentumsfreiheit. Zu dieser gehört im Grunde, dass Eigentümer Veränderungen vornehmen dürfen. Allerdings wird dies durch das Baurecht eingeschränkt – mit dem Ziel, Gefahren zu vermeiden.
Ein Beispiel: Der Eigentümer einer Doppelhaushälfte möchte seine Hälfte abreißen. Hier wird ihn das Baurecht aber in seiner Eigentumsfreiheit einschränken, da sein Vorhaben auch Auswirkungen auf die benachbarte Doppelhaushälfte hat, zum Beispiel Probleme mit der Statik durch den Wegfall einer Haushälfte.