Änderungen mit dem Heizungsgesetz 2024
Sonderveröffentlichung

Bauen und Wohnen Änderungen mit dem Heizungsgesetz 2024

Der Heizungswegweiser was für Hauseigentümer der Bundesregierung bietet eine erste Einschätzung, jetzt gilt.

In einem warmen Zuhause lässt es sich viel leichter toben, spielen und entspannen. Foto: JenkoAtaman/adobe.stock.com

31.01.2024

Zum 1. Januar 2024 ist das neue Heizungsgesetz in Kraft getreten. Welche Heizungen sind jetzt noch erlaubt? Für wen ist ein Heizungstausch Pflicht, was wird gefördert und welche Fristen gelten? Wir erklären kurz und knapp, was die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes für Hauseigentümer bedeutet. Das Gebäudeenergiegesetz, auch Heizungsgesetz genannt, soll den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen voranbringen. Ziel ist es, im Jahr 2045 bundesweit unabhängig von fossilen Brennstoffen zu heizen. Um dies zu erreichen, gelten seit dem 1. Januar 2024 für Hauseigentümer neue Richtlinien, von denen besonders Baufamilien betroffen sind. 

Welche Heizungen sind 2024 noch erlaubt?

Zum 1. Januar 2024 dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur noch Heizungen installiert werden, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Für Neubauten außerhalb von Neubausiedlungen gilt diese Vorgabe frühestens ab 2026. (Erlaubt sind mit Stand von 2024: Wärmepumpen, Stromdirektheizungen, Infrarotheizungen, Heizungen auf Basis von Solarthermie, Hybridheizungen, Biomasseheizungen, wasserstofffähige Heizungen, Anschlüsse ans (Fern-)Wärmenetz.) Tipp: Der Heizungswegweiser der Bundesregierung bietet eine erste Einschätzung, was für Hauseigentümer jetzt gilt.

Was besagt das Gesetz für bestehende Heizungen?

Bestehende, funktionierende Heizungen bleiben von der GEG-Novelle erstmal unberührt. Für Hauseigentümer ergeben sich also vorerst keine Änderungen. Zunächst sind die Kommunen in der Pflicht, Wärmepläne zu entwickeln. Städte und Gemeinden müssen festlegen, inwiefern es in ihrem Gebiet künftig ein Fernwärmenetz geben soll. Basierend darauf sollen Eigentümer entscheiden können, ob sie sich an ein solches Fernwärmenetz anschließen lassen oder auf eine Heizung mit überwiegend erneuerbaren Energien umsteigen. Große Kommunen mit mehr als 100 000 Einwohnern müssen ihre Fernwärmeplanung bis Mitte 2026 finalisieren, kleinere Kommunen bis 2028. 

Gilt ab 2024 eine Pflicht zum Heizungstausch?

Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen grundsätzlich bis 2045 weiterlaufen und repariert werden. Eine allgemeine Austauschpflicht gibt es nicht. Das Heizungsgesetz sieht jedoch vor: Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden. An dieser Regelung ändert sich mit der Novelle des Heizungsgesetzes 2024 nichts. 

Was passiert, wenn die Ölo- der Gasheizung 2024 kaputtgeht?

Defekte Öl- und Gasheizungen dürfen repariert werden. Sollte die alte Heizungsanlage allerdings irreparabel kaputtgehen (“Havariefall”), müssen Hauseigentümer sie zwingend austauschen. Dafür haben sie fünf Jahre Zeit. Erst soll die kommunale Wärmeplanung vorliegen, damit Immobilienbesitzer abwägen können, ob sie eine neue Anlage mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien installieren oder sich ans Fernwärmenetz anschließen lassen. 

Wie wird der Heizungstausch ab 2024 gefördert?

Bis zu 70 Prozent der Kosten für einen Heizungstausch sind ab 2024 förderfähig (maximal 21 000 Euro).

Will man die Heizung erneuern, kann man von folgenden Fördersätzen profitieren:
• 30 Prozent Grundförderung für einen Umstieg auf Heizsysteme mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien
• 30 Prozent Einkommens-Bonus für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 40 000 Euro
• 5 Prozent Effizienz-Bonus für die Nutzung eines natürlichen Kältemittels für Wärmepumpen oder wenn die Energiequelle Erd-, Wasser- oder Abwasserwärme ist 

Zusätzlich gibt es einen Klimageschwindigkeits-Bonus von bis zu 20 Prozent für den frühzeitigen Umstieg auf eine EE-Heizung. Ab 2029 soll dieser „Speed-Bonus“ für Schnellentscheider alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte gesenkt werden. Zum 1. Januar 2037 entfällt er komplett. Neben diesen staatlichen Fördermitteln gibt es weiterhin zinsgünstige Kredite für den Heizungstausch sowie die Option, die Kosten steuerlich geltend zu machen. Fakt ist: Gesetze können sich jederzeit ändern, weshalb es für Hauseigentümer oft gar nicht so leicht ist, den Überblick zu behalten. t&c/hü