Dunkel, staubig und voll gestellt - so sehen wohl viele Kellerräume aus. Doch so ein Abstellraum kann oft auch zu einem Wohnraum umfunktioniert werden.
Denkt man über eine Umgestaltung nach, sollte laut Verband Privater Bauherren (VPB) eine Baugenehmigung eingeholt werden. Insbesondere dann, wenn aus einem einfachen Lagerbereich eine abgeschlossene Wohnung werden soll, sprechen Experten von einer sogenannten Nutzungsänderung. Diese Änderung der Nutzung muss generell von den zuständigen Behörden genehmigt werden.
Die Landesbauordnungen sind hierbei der Schlüssel. Sie legen fest, welche Anforderungen die neuen Wohnräume erfüllen müssen - zum Beispiel zur Mindestraumhöhe. Auch Aspekte wie ausreichend Licht und Luft sind essenziell. Zudem dürfen Brandschutzauflagen und die Energieeinsparverordnung bei den Planungen nicht vernachlässigt werden.
Noch bevor es aber in die Planung geht, rät der VPB dazu, sich beim zuständigen Bauamt zu informieren, ob die sogenannte Nutzungsänderung am Gebäude überhaupt möglich ist.
dpa/tmn