Sonderveröffentlichung

Berufsinfotag Müssen es immer gute Noten sein?

Zeugnis: Seit Generationen hören Schüler die gleiche Leier: Gute Noten sind wichtig für das spätere Berufsleben. Doch zählen bei einer Bewerbung nur die Noten? Oder kann man auch anders glänzen? 

Ruhig mutig sein: Nur wegen schlechter Noten sollte man sich von einer Bewerbung nicht abhalten lassen. Foto: Archiv/Dan Race/ adobe.stock.com

19.04.2024

Gute Noten sind der Schlüssel zu einem Ausbildungs- oder Studienplatz - Schüler können es oft nicht mehr hören. Nun ist natürlich nicht jeder ein Einser-Schüler - was auch überhaupt nicht schlimm ist. Und doch ist an der Sache mit den Noten etwas dran.

Der Ausbildungsplatz: In den meisten Fällen wird man von den eigenen Noten nicht überrascht. Wer also schon ahnt, dass das Zeugnis nicht prickelnd wird, sollte gegenlenken. Zum Beispiel kann man sich gezielt Nachhilfe für die noch anstehenden Prüfungen suchen. Vielleicht reißt man ja doch noch was. Andere Möglichkeiten: Sich in den Ferien ein Praktikum suchen, in einer Schüler-AG mitmachen, bei einem Schüleraustausch teilnehmen, sich ehrenamtlich im Sportverein, bei der Jugendbetreuung oder im Tier- und Umweltschutz einbringen oder eine Sprachreise machen.

Warum der Aufwand? Weil Arbeitgeber eben nicht nur auf die Noten achten. Schulische und außerschulische Aktivitäten zeigen, dass man sich für etwas interessiert, dass man offen ist, Neues zu lernen, sich etwas traut, aktiv ist und sich einbringt. Alles Dinge, die für das Berufsleben wichtig sind und von Arbeitgebern geschätzt werden.

Der Studienplatz: Die Vergabe von Studienplätzen ist weitaus anonymer als die Vergabe von Ausbildungsplätzen. Denn an einer Hochschule ist es nicht möglich, hunderte Bewerber aus ganz Deutschland und dem Ausland in einem persönlichen Gespräch kennenzulernen. Daher spielen hier die Noten auch eine wesentlich wichtigere Rolle aber nicht nur.

Bei Studienfächern unterscheidet man zwischen zulassungsbeschränkten und zulassungsfreien Fächern. Zu den zulassungsbeschränkten Studienfächern gehören zum Beispiel Humanmedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie. Gibt es in diesen Studiengängen mehr Bewerber als Plätze - was eigentlich immer der Fall ist - werden die Plätze an die Bewerber mit den besten Noten vergeben, das heißt, deren Abiturnote mindestens den Numerus Clausus (siehe Infokasten) erfüllt.

Bei den zulassungsfreien Studienfächern kann die Hochschule selbst entscheiden, welche Kriterien sie für die Vergabe auswählt. In den meisten Fällen ist es eine Kombination aus Abiturnote, Wartesemestern, für das Studienfach relevante Praktika, Auslandsaufenthalten oder auch abgeschlossenen Berufsausbildungen. Aber auch ehrenamtliche Arbeiten, zum Beispiel ein FSJ, können in die Bewertung mit hinein zählen. Überwiegend lässt sich die Uni bei den Kriterien nicht in die Karten schauen - schaden werden solche Zusatzqualifikationen aber in keinem Fall.

Zudem wird ein Teil der Studienplätze vorgehalten für Studieninteressenten aus dem Ausland und Bewerber, die der sogenannten Härtefallregelung unterliegen. Dazu zählen zum Beispiel Bewerber, die nebenher berufstätig sind, bereits Kinder haben oder von einer Behinderung betroffen sind. 

Fazit: Egal, ob Ausbildung oder Studium - die Noten sind wichtig, aber es zählen auch andere Stärken und verschiedenste Arten von Engagement. Außerdem sollte man sich wegen der Noten nie von einer Bewerbung in einem Unternehmen oder an einer Hochschule abhalten lassen. Wer weiß - vielleicht klappt es ja doch? Anne Meẞmer

Infos zum Numerus Clausus

Um den Numerus Clausus, kurz NC, ranken sich viele Mythen. Er kommt zum Tragen, wenn es für einen Studiengang mehr Bewerber als Plätze gibt. Dann bekommen nur die Bewerber mit dem besten Abiturschnitt einen Platz.

Aus den aktuell vorliegenden Bewerbungen wird die Durchschnittsnote errechnet, die mindestens vorliegen muss, um zugelassen zu werden, das heißt der NC für ein Fach wird jedes Jahr neu berechnet.

Der NC aus dem vergangenen Semester kann zwar ein Anhaltspunkt für Bewerber sein, sollte sie aber nicht von einer Bewerbung abhalten.

Quelle:
www.hochschulkompass.de