Ausbildungsbetrieb muss zustimmen
Grundsätzlich steht eine Teilzeitausbildung allen offen, die sich dafür interessieren, sofern auch der Ausbildungsbetrieb zustimmt. Diese erweiterte Regelung gilt seit 2020. Das Modell kann sich unter anderem für Personen eignen, die Kinder haben, Angehörige pflegen oder im Leistungssport eingespannt sind. In der Broschüre erfahren Interessierte zum Beispiel, welche verschiedenen Modelle der Teilzeitausbildung möglich sind. So unterscheidet man das Komplettmodell, bei dem die Ausbildung von Anfang in Teilzeit absolviert wird, und das Zeitraummodell, bei dem die Ausbildung nur in Teilen mit reduzierter Arbeitszeit absolviert wird. Darüber hinaus kann man sich mithilfe der Broschüre zu weiteren wichtigen Themen wie der Vertragsgestaltung, zur Vergütung und zur Berechnung der Ausbildungsdauer in Teilzeit informieren. dpa