Wenn junge Menschen eine Ausbildung beginnen, bedeutet das für viele den Start in einen neuen Lebensabschnitt. Wichtig zu wissen: Schüler und Studierende bleiben grundsätzlich bis zum 25. Lebensjahr über die Eltern mitversichert. Auszubildende müssen, unabhängig vom Alter, selbst für ihre Krankenversicherung aufkommen.
In Deutschland müssen sich Azubis in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern. Für welche gesetzliche Krankenkasse sie sich entscheiden, können sie frei wählen. Tun sie das nicht, macht das der Arbeitgeber.
Kostenteilung bei den Beiträgen
Der Ausbildungsbetrieb trägt auch die Hälfte der Beiträge. Anders verhält es sich mit einer privaten Krankenversicherung (PKV). Normalerweise ist eine PKV für Auszubildende nicht möglich, unter anderem wegen der Höhe der Beiträge. Aber private Zusatzversicherungen, wie eine Zahnzusatzversicherung, können genutzt werden, um Deckungslücken der GKV zu schließen. Eine besondere Situation gilt für Azubis, die sich für eine Beamtenlaufbahn entscheiden. Laut Experten erhalten Beamtenanwärter bereits während der Ausbildung eine Beihilfe zu den Krankheitskosten, die jedoch nur einen Teil der Kosten decken. Daher ist eine ergänzende private Krankenversicherung unerlässlich, um im Krankheitsfall nicht auf Kosten sitzen zu bleiben. Hier empfiehlt sich in jedem Fall der Austausch mit Experten. txn