Miete, Essen, Heimfahrten
Mit dieser Förderung unterstützt die Agentur für Arbeit duale Auszubildende, die in einer eigenen Wohnung leben. Wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann zum Beispiel Zuschüsse für Miete, für Fahrten zur Arbeit oder nach Hause zur Familie bekommen. Wer volljährig oder verheiratet ist oder ein Kind hat, kann gegebenenfalls auch dann BAB erhalten, wenn er oder sie in erreichbarer Nähe zum Elternhaus wohnt, heißt es. BAB werde frühestens ab dem Monat der Antragstellung gewährt, so die Arbeitsagentur. Detaillierte Infos gibt es auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit. Mithilfe des BAB-Rechners können Interessierte prüfen, ob sie voraussichtlich für BAB berechtigt sind. dpa
Der schnelle Weg zur Förderung
Weitere Informationen zu der finanziellen Förderung von Auszubildenden gibt es online unter: www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab.
Für junge Menschen mit einer Behinderung gelten andere Regeln bei der Ausbildungshilfe. Auch hierüber informiert die Arbeitsagentur.