Weg zum passenden Praktikum
Sonderveröffentlichung

Berufswahl & Zukunft Weg zum passenden Praktikum

Orientierung und Spezialisierung - beide Optionen stehen einem offen, wenn man sich für ein Praktikum entscheidet. Je nachdem, ob man noch Schüler ist oder sich beruflich spezialisiert.

Mit Hilfe von Praktika oder Nebenjobs können Studierende herausfinden, in welcher Art von Unternehmen sie sich besonders wohlfühlen. Foto: Kai Remmers dpa-mag

06.05.2023

Wer sich beruflich orientieren und ausprobieren möchte, kommt an Praktika kaum vorbei. In der Schulzeit und während des Studiums oder der Ausbildung sind sie teilweise auch vorgeschrieben. Doch sollte man bei freier Wahl der Praktika am besten möglichst viele verschiedene Bereiche durchtesten – oder sich besser Schritt für Schritt spezialisieren? Die kurze Antwort: Das hängt auch davon ab, auf welcher Stufe der Ausbildungsleiter man sich gerade befindet. Katharina Hain, Leiterin des Talent-Marketing beim Personaldienstleister Hays, hält es etwa für sinnvoll, sich während der Schulzeit in unterschiedlichen Feldern auszuprobieren, „wenn ich noch gar keine Ahnung habe, wie so ein Job aussehen kann“. Und auch Karriere-Coach Christoph Burger empfiehlt, viele Praktika zu machen, bevor man sich für eine Ausbildung oder ein Studium entscheidet. In verschiedenen Branchen, aber unter Umständen auch innerhalb eines Feldes. Denn: „Jeder Praktikumsplatz ist nicht nur durch die konkrete Berufstätigkeit geprägt, sondern auch durch die Menschen und die Firmenstruktur“, so Burger. Jemand könnte also fälschlicherweise zu der Erkenntnis kommen, das Baugewerbe sei nichts für sie oder ihn, nur, weil man mit einem Chef nicht gut zurechtkam.

Ab Studium oder Ausbildung gezielter vorgehen

Hat man allerdings mit dem Studium oder der Ausbildung schon eine bestimmte Richtung eingeschlagen, sehen es Recruiter laut Burger meist weniger gern, wenn man noch einmal in vollkommen andere Bereiche reinschnuppert. Vor allem wenn es nicht bei einem einmaligen Ausflug bleibt, sondern mehrere komplett verschiedene Praktika gemacht werden, macht das Personalexpertin Hain zufolge keinen guten Eindruck. „Dann kann es schon so wirken, als wüsste ich gar nicht, was ich möchte“, so die Personalexpertin. Kritisch wird es in ihren Augen außerdem, wenn sich die Studienzeit dadurch enorm verlängert oder auch nach dem Abschluss noch fachfremde Praktika gemacht werden, statt den ersten Job anzutreten. Ausnahmen bestätigen laut Burger die Regel: „Manche Arbeitgeber finden ja auch exotische Auslandsaufenthalte interessant und das kann man vielleicht auf Praktika übertragen“. Aus reinem Interesse einmal in einen fremden Bereich hineinzuschauen, kann vereinzelt also auch positiv ausgelegt werden.

Auch ein Nebenjob kann Einblicke geben

Manche Studienfächer, gerade die Geistes- und Sozialwissenschaften, bringen zudem von sich aus ein sehr breites Berufsfeld mit sich. Ludmilla Aufurth vom Career-Service der Freien Universität Berlin empfiehlt, auch hier nicht in alle Richtungen zu testen, sondern durch Recherche eine Vorauswahl zu treffen. „Dabei sollte man nicht nur im Netz nachlesen, sondern auch versuchen mit Leuten ins Gespräch zu kommen und sich ein Bild davon zu machen, ob man in das Tätigkeitsfeld passt“. Hat man ein Feld gefunden, in dem man sich wohlfühlt und bereits spezialisieren möchte, müssen es laut Aufurth nicht unbedingt weitere Praktika sein: „Meistens, wenn ich gute Werdegänge sehe, dann sind das Studierende, die eine Mischung aus verschiedenen Formaten, zum Beispiel Praktika und Nebenjobs ausprobiert haben." Laut Katharina Hain von Hays können beide Varianten - Praktika in verschiedenen Bereichen oder eine Spezialisierung - Vorteile haben. Beides kann helfen, Sicherheit darüber zu erlangen, welches der richtige Job für einen ist.

Eine Rolle in unterschiedlichen Branchen testen

Auch netzwerken und wertvolle Kontakte knüpfen kann man sowohl bei einer breiteren wie auch einer engeren Erfahrung. Für Letzteres spricht Hain zufolge, dass Bewerber auf potenzielle Arbeitgeber sehr fokussiert wirken können. ,,Für das Unternehmen kann das ein Plus sein, weil dann wahrscheinlich einige Themen im Onboarding schon gar nicht mehr aufkommen oder Schulungen nicht nötig sind, weil es schon einen vorhandenen Erfahrungsschatz gibt", so die Personalexpertin. Ein Vorteil der breiten Erfahrung ist, dass man unterschiedliche Unternehmensgrößen und -strukturen kennenlernen kann vor allem, wenn man eine Rolle in verschiedenen Branchen ausprobiert. Zudem bietet es sich an, die verschiedenen Varianten zu durchleben, um sich entscheiden zu können. Im Lebenslauf ist das trotzdem stringent, weil man immer in einer ähnlichen Funktion tätig war. Auch in der Gastronomie sowie in der Agentur- und Modewelt wird es laut Karriereberater Burger gern gesehen, wenn Jobanwärter in unterschiedlichen Kontexten Praxiserfahrung sammeln konnten. dpa

Azubi und noch keine 18 Jahre alt

Wer als Azubi noch keine 18 Jahre alt ist, wird vom Gesetzgeber besonders geschützt.

Namen für Gesetze sind mitunter ganz schön sperrig. Da macht auch das „Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend“ oder auch „Jugendarbeitsschutzgesetz“ keine Ausnahme. Für Betriebe und ihre Azubis ist deren Inhalt von großer Bedeutung: Viele Azubis sind minderjährig, also noch keine 18 Jahre alt. Grundsätzlich unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Kindern, das sind Personen die noch keine 15 Jahre alt sind, und Jugendlichen, die zwischen 15 und 18 Jahre alt sind. Für Kinder gelten hinsichtlich Arbeit besonders strenge Regeln.

Mehr als nur ein Serviervorschlag

Die Regelungen im „Jugendarbeitsschutzgesetz“ sind für Arbeitgeber keineswegs bloße Empfehlung, sondern Verpflichtung. Das zeigt sich schon daran, dass jeder Betrieb, der Personen unter 18 Jahren beschäftigt, eine gedruckte Version dieses Gesetzes ausliegen haben muss. Der Grund für ein solches Gesetz liegt darin, dass Jugendliche noch nicht so belastbar sind, wie Erwachsene und daher eines besonderen Schutzes bedürfen. Im Gesetz selbst sind Themen wie Urlaub, Wochen-rbeitszeit oder Pausen geregelt. In Paragraph 8 geht es zum Beispiel um die Arbeitszeit, die Jugendliche leisten dürfen. Wer noch keine 18 Jahre alt ist, darf maximal 40 Stunden in der Woche und acht Stunden am Tag arbeiten. Gleitzeit ist erlaubt ist, Überstunden nicht Ausnahme: Wer am Freitag früher nach Hause will, darf an den übrigen Tagen 8,5 Stunden arbeiten. Zudem gilt laut Paragraph 15 für Jugendliche die Fünf-Tage-Woche. Der Paragraph 11 beschäftigt sich mit den Pausenzeiten. Wer zwischen vier und sechs Stunden am Tag arbeitet, hat Anspruch auf eine Gesamtpausenzeit von 30 Minuten. Wer mehr als sechs Stunden arbeitet, darf 60 Minuten Pause machen. Als Pause gilt ein Zeitraum von mindestens 15 Minuten. Morgens um 3 Uhr ab zur Arbeit? Das ist Jugendlichen nicht erlaubt. Laut Paragraph 14 dürfen diese nur zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten. Leichte Abweichungen von diesem Zeitraum sind nur für die Landwirtschaft, für Bäckereien, Konditoreien, Gaststätten, Betriebe mit Schichtsystem und Schaustellerbetriebe erlaubt. Zudem wichtig zu wissen: Jugendliche haben nach Paragraph 19 auch Anspruch auf geregelten Urlaub. Anne Schur