Azubi unter 18
Sonderveröffentlichung

Berufswahl & Zukunft Azubi unter 18

Azubis, die noch nicht volljährig sind, werden durch das Gesetz besonders geschützt.

Auch unter 18 ist eine Ausbildung möglich. Foto: Alexander Rathts/adobe.stock.com

24.07.2023

Das „Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend“ oder auch "Jugendarbeitsschutzgesetz“ ist für Betriebe und deren Azubis von großer Bedeutung, denn viele Azubis sind noch keine 18 Jahre alt.

Die Regelungen im „Jugendarbeitsschutzgesetz“ sind für Arbeitgeber keineswegs bloße Empfehlung, sondern Verpflichtung. Das zeigt sich schon daran, dass jeder Betrieb, der Personen unter 18 Jahren beschäftigt, eine gedruckte Version dieses Gesetzes ausliegen haben muss.

Der Grund für ein solches Gesetz liegt darin, dass Jugendliche noch nicht so belastbar wie Erwachsene sind und daher eines besonderen Schutzes bedürfen. Im Gesetz selbst sind Themen wie Urlaub, Wochenarbeitszeit oder Pausen geregelt. In Paragraph 8 geht es zum Beispiel um die Arbeitszeit, die Jugendliche leisten dürfen. Wer noch keine 18 Jahre alt ist, darf maximal 40 Stunden in der Woche und acht Stunden am Tag arbeiten. Gleitzeit ist erlaubt ist, Überstunden nicht Ausnahme: Wer am Freitag früher nach Hause will, darf an den übrigen Tagen 8,5 Stunden arbeiten.

Zudem gilt laut Paragraph 15 für Jugendliche die Fünf-Tage-Woche. Der Paragraph 11 beschäftigt sich mit den Pausenzeiten. Wer zwischen vier und sechs Stunden am Tag arbeitet, hat Anspruch auf eine Gesamtpausenzeit von 30 Minuten. Wer mehr als sechs Stunden arbeitet, darf 60 Minuten Pause machen. Als Pause gilt ein Zeitraum von mindestens 15 Minuten. Morgens um 3 Uhr ab zur Arbeit? Das ist Jugendlichen nicht erlaubt.

Laut Paragraph 14 dürfen diese nur zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten. Leichte Abweichungen von diesem Zeitraum sind nur für die Landwirtschaft, für Bäckereien, Konditoreien, Gaststätten, Betriebe mit Schichtsystem und Schaustellerbetriebe erlaubt. Außerdem ist noch sehr wichtig zu wissen: Jugendliche unter 18 haben nach Paragraph 19 ganz normalen Anspruch auf geregelte Urlaubstage.

Von Anne Schur