Künstliche Intelligenz (KI) kommt in unserem Alltag immer stärker an. Und auch Unternehmen finden zunehmend Mittel und Wege, die Tools für sich zu nutzen. Unter anderem bei Bewerbungen, wo KI-Systeme zum Beispiel automatisiert eingehende Lebensläufe auf ihre Passung zu ausgeschriebenen Stellen hin prüfen. Für Beewerberinnen und Bewerber heißt das, dass sie ihre Unterlagen anpassen müssen - damit die KI sie nicht sofort aussortiert.
Nicht in allen Bereichen sind die Systeme dafür aber schon flächendeckend im Einsatz. In einigen Wirtschaftszweigen ist die optimierte Bewerbung hingegen besonders wichtig. Vor allem in der Technologie- und IT-Branche würden die neuen Technologien schon in größerem Umfang genutzt, sagt Emine Yilmaz vom Personaldienstleister Robert Half. Gleiches gilt der Arbeitsmarktexpertin zufolge für den Finanz- und Versicherungssektor.
Dort werde sehr spezifisches Know-how gesucht, das durch KI-Einsatz schneller sichtbar gemacht werden kann. Und auch Branchen, in denen das Personal häufig wechselt oder der Bedarf an Arbeitskräften stark schwankt und Stellen schnell nachbesetzt werden müssen, setzten zunehmend auf die KI:„Damit lassen sich die Abläufe sehr beschleunigen“, sagt Yilmaz.
dpa
Privates am Arbeitsplatz: Was ist erlaubt?
Ein kurzer Blick in die privaten Mails oder eine Nachricht in den Familienchat schicken? Das kann während der Arbeitszeit schnell zum Problem werden, berichtet das Fachmagazin für Führungskräfte „topeins“.
Das Privatleben hat Pause
Denn grundsätzlich gilt: Auf Privates ist während der Arbeitszeit, auch im Homeoffice, gemäß dem Arbeitszeitgesetz zu verzichten. Auch wenn dies in der Praxis gegebenenfalls in Maßen geduldet wird, kann es zu Konsequenzen kommen von einer Abmahnung bis hin zu einer Kündigung. Wirklich abgesichert ist man als Arbeitnehmer nur, wenn es entsprechende Dienstvereinbarungen oder andere Regelungen zu diesem Thema gibt.
Die Nutzung von Dienstgeräten wie Laptop oder Handy für private Angelegenheiten ist grundsätzlich untersagt. Dies gilt während der Arbeitszeit ebenso wie in der Freizeit. Ausnahmen sind hier aber durch Regelungen im Unternehmen möglich.
Absprachen sind möglich
So ist es dem Bericht zufolge zum Beispiel möglich, für Smartphones die Regelung zu treffen, dass Arbeitnehmende einen Teil der monatlichen Handykosten übernehmen und es dafür auch privat nutzen dürfen. Oder dass Smartphones mit zwei SIM-Karten betrieben werden - eine berufliche und eine private. Falls ein Dienstgerät auch privat genutzt werden darf, sollten die Bedingungen und der Umfang dafür in der Dienstvereinbarung aber unbedingt definiert sein.
Weitere Aktivitäten, die laut dem Magazin für Arbeitnehmer an sich untersagt sind: Private Dokumente über den Drucker am Arbeitsplatz drucken oder das eigene Smartphone auf der Arbeit aufladen. Selbstverständlich sollte sein, dass Druckerpapier, Stifte oder Toilettenpapier nicht mit nach Hause genommen werden dürfen. Eigene elektrische Geräte, wie Wasserkocher, dürfen ebenfalls nicht im Büro benutzt werden. Auch hier gilt aber: Ausnahmen können in Absprache mit dem Arbeitgeber getroffen werden, sofern es keine klar festgehaltenen Regeln zu den einzelnen Punkten gibt.
Auch die Sicherheit spielt eine Rolle
Für das Verbot privater Angelegenheiten in der Arbeit gibt es auch Sicherheitsgründe: Gelangen durch die private Nutzung Viren auf die dienstlichen Geräte, oder entsteht ein Brand durch fehlerhafte Elektronik, drohen Arbeitnehmern nicht nur berufliche, sondern auch finanzielle Schadenersatzforderungen.
dpa