Sonderveröffentlichung

Berufswahl & Zukunft in Blaubeuren Wenn das Geld in der Ausbildung immer knapp ist

Ist am Monatsende das Konto schon wieder leer, kann ein Blick auf die regelmäßigen Ausgaben helfen.

Ein- und Ausgaben auf dem Konto sollten regelmäßig Foto: Roland Holschneider/dpa-mag überprüft werden.

21.03.2025

Mit dem Ausbildungsstart verdienen viele junge Menschen ihr erstes eigenes Geld. 690 Euro sind es Minimum. Manche kommen damit gut über die Runden, bei anderen reicht das Geld womöglich nur bis zur Monatsmitte. Was können letztere besser machen?

Professor Michael Heuser vom Deutschen Institut für Vermögensbildung und Alterssicherung (DIVA) rät, zunächst mithilfe eines Haushaltsbuchs oder einer App zu dokumentieren, welche Einnahmen reinkommen und wofür das Geld Monat für Monat ausgegeben wird. Das schafft ein Gefühl dafür, wohin das Geld fließt, und wo eventuell Verbesserungspotenzial besteht. Besonders Spontankäufe, Handykosten, Streaming- und Fitnessstudio-Abos können sich zu einer ordentlichen Summe addieren. Zudem hilft es, gewisse Budgets festzulegen - etwa für Miete, Essen, Kleidung und Freizeit und diese auch einzuhalten. Den täglichen Bedarf, etwa für Essen und Getränke, rät Heusermithilfe einer Einkaufsliste zu besorgen, um Spontankäufe zu vermeiden. Auch bei den Klamotten gibt es Sparpotential: Günstigere Kleidung gibt es etwa auch im Second-Hand-Laden. Grundsätzlich lohnt es sich, Preise zu vergleichen und nach Rabatten oder Sonderangeboten Ausschau zu halten.

Günstiger im WG-Zimmer oder Wohnheim

Wer für die Ausbildung aus dem Elternhaus ausziehen musste, hat durch die Wohnkosten natürlich eine größere finanzielle Belastung zu schultern. Aber auch hier kann gespart werden, gibt Sally Peters vom Institut für Finanzdienstleistungen zu bedenken. Ein Azubi-Wohnheim oder eine Wohngemeinschaft könnten Alternativen zur eigenen Wohnung sein.

Wenn all das noch immer nicht beim Sparen hilft, können Auszubildende gegebenenfalls staatliche Hilfe in Anspruch nehmen. Das können zum Beispiel die Berufsausbildungsbeihilfe oder das Wohngeld sein. Welche Voraussetzungen jeweils gelten, erfahren Interessierte bei der Bundesagentur für Arbeit, beziehungsweise bei der örtlichen Wohngeldstelle der Kommune.
dpa