Mit dem „Dienst am Anderen“ startete im Jahr 1961 in Deutschland die Geschichte des Freiwilligendienstes. Drei Jahre später wird das Freiwillige Soziale Jahr – FSJ – gesetzlich geregelt, zum Beispiel hinsichtlich Einsatzmöglichkeiten, Trägerschaft oder Zulassungsvoraussetzungen. Seit 1990 ergänzt das Freiwillige Ökologisches Jahr – FÖJ – das Angebot in Sachen gesellschaftliches Engagement.
Ähnlich, mit ein paar Unterschieden
Neben dem Bundesfreiwilligendienst ist das FSJ die bekannteste Möglichkeit, sich für einen bestimmten Zeitraum für seine Mitmenschen einzubringen. Ein paar Unterschiede zwischen den Diensten gibt es aber. So kann man ein FSJ nur einmal machen und man darf maximal 26 Jahre alt sein. Diese Einschränkungen entfallen beim Bufdi. Es gibt kein Mindestalter für das FSJ, aber man muss die Vollschulzeitpflicht von neun Jahren absolviert haben. Auch, wer nicht aus Deutschland kommt, aber hier lebt, kann ein FSJ machen. Allerdings müssen ausländische Bewerber mindestens 18 Jahre alt sein und Sprachkenntnisse nachweisen können. Ob in der Altenhilfe, in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung, in der Jugendhilfe oder im Bereich Bildung: Die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig, so dass jeder, der Interesse an einem FSJ hat, genau den Bereich findet, für den er sich interessiert. Oder man springt einfach mal ins kalte Wasser und absolviert ein FSJ in einem Bereich, der neu für einen ist. Vielleicht entdeckt man dabei ja eine neue Leidenschaft oder verborgene Talente?
Wer ein FSJ macht, bekommt ein Taschengeld so wie zusätzliche Leistungen und Zuschüsse. Die Einsatzstelle übernimmt außerdem Zahlungen für gesetzliche Rentenversicherung, Pflege- und Krankenversicherung, Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung. Wer arbeitet, hat Anspruch auf Urlaub, da macht das FSJ keine Ausnahme. Mindestens 26 Urlaubstage stehen einem zu -es können auch mehr sein. Bei Teilnehmern unter 18 Jahren richtet sich die Zahl der Urlaubstage nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.
Freiwillige, die im Rahmen ihres FSJ mit Kindern oder Jugendlichen in Kontakt kommen, benötigen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, das bei der jeweiligen Einrichtung vorgelegt werden muss. as