Schule aus- und was dann?
Sonderveröffentlichung

BFD und FSJ Schule aus- und was dann?

Im Museum, in einem Krankenhaus oder Kinderheim: Der Bundesfreiwilligendienst hilft bei der Orientierung nach der Schulzeit.

Eine Kita oder ein Kindergarten sind klassische Orte für den Bufdi. Foto: Kzenon/adobe.stock.com

27.10.2024

Was kommt eigentlich nach der Schule? Die Schreinerlehre oder doch lieber auf den richtigen Studienplatz warten? Was mit Tieren oder irgendwie Medien? Fragen, die sich viele Jugendliche nach dem Ende ihrer Schulzeit stellen. Denn längst nicht alle wissen gleich wie es weiter gehen soll. So ein wichtiger Schritt will schließlich gut durchdacht sein. Der Bundesfreiwilligendienst - kurz Bufdi - schafft Zeit und Gelegenheit, die eigenen Interessen zu erforschen und sich in Ruhe zu orientieren.

Phase der Orientierung

Der Bundesfreiwilligendienst bietet die Möglichkeit, sich nach der Schule für einen Zeitraum zwischen sechs und 24 Monaten gesellschaftlich zu engagieren - in vielen verschiedenen Bereichen: vom Umwelt- und Naturschutz über Sport, Integration und Kultur zu Bildung und dem sozialen Bereich. Von einem Engagement profitieren Jugendliche gleich doppelt: Engagierte sammeln wichtige Erfahrungen in einem potentiellen Berufsfeld und tun etwas für sich und die Gesellschaft. Der Bundesfreiwilligendienst kann außerdem als Wartesemester für das Studium angerechnet werden.

1. Wer kann den Bufdi machen? Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot an Personen jedes Alters, sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl zu engagieren im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich oder im Bereich des Sports, der Integration sowie im Zivil- und Katastrophenschutz schreibt das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben auf seiner Website.

2. Was sind die Ziele dieses Angebotes? Der Bundesfreiwilligendienst ist ein engagementpolitisches Projekt: Er soll eine neue Kultur der Freiwilligkeit in Deutschland schaffen und möglichst vielen Menschen ein Engagement für die Allgemeinheit möglich machen. Die Aussetzung des Wehrdienstes und damit auch des Zivildienstes zum 1. Juli 2011 war eine große gesellschaftliche Herausforderung, heißt es auf der Website. Der Bundesfreiwilligendienst sollte helfen, die Folgen der Aussetzung des Zivildienstes zumindest teilweise zu kompensieren. Alle nach dem Zivildienstgesetz anerkannten Dienststellen und -plätze wurden daher automatisch als Einsatzstellen und Plätze des Bundesfreiwilligendienstes anerkannt.

3. Welche Voraussetzungen muss man erfüllen? Der Bundesfreiwilligendienst steht Personen jedes Alters nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht offen (je nach Bundesland ab 16 Jahren, manchmal auch schon mit 15 Jahren). Jüngere Freiwillige erwerben und vertiefen ihre persönlichen und sozialen Kompetenzen, ältere Freiwillige bringen ihre eigene Lebens- und Berufserfahrung ein. Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht.

4. Wie lange dauert der Bufdi? In der Regel dauert der Dienst zwölf Monate, mindestens jedoch sechs und höchstens 18 Monate. In Ausnahmefällen kann er bis zu 24 Monate geleistet werden. Der Bufdi kann in Vollzeit oder Teilzeit geleistet werden. Bei einem Bufdi in Teilzeit muss die Einsatzzeit mehr als 20 Stunden wöchentlich betragen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Bufdi in Teilzeit, diese Möglichkeit muss immer individuell besprochen werden, so das Bundesamt. pm

Freiwillige vor

Einsatzstellen werden von gemeinwohlorientierten Einrichtungen angeboten.

Dazu zählen Mitgliedseinrichtungen der Wohlfahrtsverbände, aber auch nicht-verbandsgebundene Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Kinderheime, Kindertagesstätten, Schulen, Jugendeinrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Erholungsheime, Mehrgenerationenhäuser, Selbsthilfegruppen, Sportvereine, Museen, Kultureinrichtungen, Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes, Träger ökologischer Projekte und auch die Kommunen.

Ein ganzes freiwilliges Jahr

Ein Jahr seines Lebens in den Dienst der Gesellschaft stellen.

Mit dem „Dienst am Anderen“ startete im Jahr 1961 in Deutschland die Geschichte des Freiwilligendienstes. Drei Jahre später wird das Freiwillige Soziale Jahr - FSJ gesetzlich geregelt, zum Beispiel hinsichtlich Einsatzmöglichkeiten, Trägerschaft oder Zulassungsvoraussetzungen. Seit 1990 ergänzt das Freiwillige Ökologisches Jahr - FÖJ das Angebot in Sachen gesellschaftliches Engagement.

Ähnlich, mit ein paar Unterschieden

Neben dem Bundesfreiwilligendienst ist das FSJ die bekannteste Möglichkeit, sich für einen bestimmten Zeitraum für seine Mitmenschen einzubringen. Ein paar Unterschiede zwischen den Diensten gibt es aber. So kann man ein FSJ nur einmal machen und man darf maximal 26 Jahre alt sein. Diese Einschränkungen entfallen beim Bufdi. Es gibt kein Mindestalter für das FSJ, aber man muss die Vollschulzeitpflicht von neun Jahren absolviert haben. Auch, wer nicht aus Deutschland kommt, aber hier lebt, kann ein FSJ machen. Allerdings müssen ausländische Bewerber mindestens 18 Jahre alt sein und Sprachkenntnisse nachweisen können. Ob in der Altenhilfe, in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung, in der Jugendhilfe oder im Bereich Bildung: Die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig, so dass jeder, der Interesse an einem FSJ hat, genau den Bereich findet, für den er sich interessiert. Oder man springt einfach mal ins kalte Wasser und absolviert ein FSJ in einem Bereich, der neu für einen ist. Vielleicht entdeckt man dabei ja eine neue Leidenschaft oder verborgene Talente? Wer ein FSJ macht, bekommt ein Taschengeld so wie zusätzliche Leistungen und Zuschüsse. Die Einsatzstelle übernimmt außerdem Zahlungen für gesetzliche Rentenversicherung, Pflege- und Krankenversicherung, Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung. Wer arbeitet, hat Anspruch auf Urlaub, da macht das FSJ keine Ausnahme. Mindestens 26 Urlaubstage stehen einem zu -es können auch mehr sein. Bei Teilnehmern unter 18 Jahren richtet sich die Zahl der Urlaubstage nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.

Freiwillige, die im Rahmen ihres FSJ mit Kindern oder Jugendlichen in Kontakt kommen, benötigen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, das bei der jeweiligen Einrichtung vorgelegt werden muss. as