Bufdi & FSJ: Ein Jahr freiwillig
Sonderveröffentlichung

Bufdi & FSJ Bufdi & FSJ: Ein Jahr freiwillig

Neben dem Bundesfreiwilligendienst (Bufdi) kann man sich auch beim Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) einbringen

Auch, wer gerne mit Kinder arbeitet, ist im FSJ genau richtig. Foto: Kzenon/adobe.stock.com

16.07.2023

Das Freiwillige Soziale Jahr - kurz FSJ richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die zwar noch nicht ihren 27. Geburtstag gefeiert haben, aber ihre Vollzeitschulpflicht bereits hinter sich haben. Wann das der Fall ist, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland ein wenig, aber in der Regel sind Jugendliche 16 Jahre alt, wenn sie die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben.

Hier findet jeder seinen Bereich

Die Idee dafür, ein Jahr einen freiwilligen Dienst zu leisten, stammt ursprünglich von der katholischen und evangelischen Kirche – und zwar schon aus den 1950er-Jahren. Unter dem Motto „Gib‘ ein Jahr“ wurde 1954 ein freiwilliges Jahr für den Dienst an der Gesellschaft vom Diakonischen Werk eingeführt. Im Gegensatz zu heute richtete sich dieser Appell jedoch ausschließlich an junge Frauen.

Mittlerweile gibt es im FSJ vielfältige Einsatzmöglichkeiten, die jungen Menschen jeden Geschlechts offenstehen, heißt es auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die meisten Freiwilligen im FSJ sind im sozialen Bereich, zum Beispiel im Krankenhaus, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung oder beim Sozialdienst, tätig. Man kann sich aber auch in den Bereichen Sport, Denkmalpflege, Kultur oder Politik einbringen. Auch ein FSJ im Ausland ist möglich.

"47 Tausend Menschen absolvieren gerade ein FSJ. Die meisten haben sich von eine Dauer von 12 Monaten entschieden."

Quelle: BMFSFJ

Das FSJ kann aber auch im ökologischen Bereich abgeleistet werden – und nennt sich dann FÖJ. Wer ein FSJ macht, bekommt ein Taschengeld. Dazu kommen auch noch die Erstattung von Fahrkosten, Ausgaben für Verpflegung und – wenn notwendig – auch für eine Unterkunft für die Zeit des FSJ. Zudem zahlt die Einsatzstelle die Beiträge für die Sozialversicherung – also für Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. as