Sich für die Gesellschaft einbringen, einen sinnvollen Beitrag leisten, etwas zurückgeben, seine Zeit sinnvoll gestalten, neue Menschen kennenlernen: Die Gründe, warum sich Menschen für den Bundesfreiwilligendienst oder das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) entscheiden, sind vielfältig und häufig auch sehr persönlicher Natur.
1. Wie alt muss man sein, um Bundesfreiwilligendienst oder dem FSJ teilzuamnehmen?
Im Grunde gibt es kein direktes Mindestalter, doch für beide Dienste muss man mindestens die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Diese endet, je nach Bundesland, im Alter von 15 oder 16 Jahren. Während es beim Bundesfreiwilligendienst nach oben keine Altersgrenze gibt, kann man ein FSJ nur bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres absolvieren.
2. Ist ein bestimmter Schulabschluss eine Voraussetzung?
Nein, der Schulabschluss spielt bei beiden Diensten keine Rolle.
3. Wie lange dauert der Bundesfreiwilligendienst? Und wie lange das FSJ?
Die Dauer liegt bei sechs bis 18 Monaten, die meisten Teilnehmer entscheiden sich für eine Dauer von 12 Monaten. Je nach Einsatzort kann der Dienst auch auf 24 Monate verlängert werden. Für Teilnehmer unter 18 Jahren gelten besondere Schutzvorschriften hinsichtlich Arbeitszeit oder Nachtarbeit.
4. In welchen Bereichen kann man Bundesfreiwilligendienst leisten?
Hier sind die Möglichkeiten sehr vielfältig und ermöglichen es, sich in einem Bereich einzubringen, der einen besonders interessiert. Es gibt ihn im sozialen Bereich, mit Einsatz in der Kita, im Seniorenheim, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung oder der Obdachlosenhilfe, im Bereich Umwelt- und Naturschutz, mit Einsatz in einem Nationalpark, im Zoo oder beim Forstamt, im kulturellen Bereich, mit Einsatz im Museum oder bei einem Kulturverein, im Bereich der Integration, mit Einsatz bei Sprachkursen oder in der Flüchtlingshilfe, im Bereich Sport, mit Einsatz in Sportvereinen oder beim Gesundheitsport und im Bildungsbereich, mit Einsatz bei Ganztagsschulen oder zur Hausaufgabenbetreuung. Beim Bundesfreiwilligendienst besteht zudem die Möglichkeit, diesen Bereich Zivil- und Katastrophenschutz zu absolvieren.
5. Bekommt man ein Gehalt?
Grundsätzlich ist die Tätigkeit ein freiwilliges und unentgeltliches Engagement. Allerdings gibt es beim Bundesfreiwilligendienst ein Taschengeld in Höhe von maximal 423 Euro im Monat. Beim FSJ sind es aktuell 360 Euro. Auch kann vereinbart werden, dass die Einrichtung Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten oder Arbeitskleidung stellt. Teilnehmer beider Dienste sind sozialversichert. Anne Meßmer
Die Vorgeschichte des Bundesfreiwilligendienstes
Ende 2010 wurde vom Bundeskabinett die Aussetzung der Wehrpflicht und somit auch des Zivildienstes beschlossen.
Schon im Vorfeld gab es eine Debatte und verschiedene Vorschläge für einen freiwilligen Ersatzdienst.
Am Ende einigte man sich auf den Bundesfreiwilligendienst, der zum 1. Juli 2011 eingeführt wurde und, nach anfänglicher Zurückhaltung, als Erfolg gilt.
Im Jahr 2021 gab es in Deutschland insgesamt 37 404 „Bufdis", wie man die Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst nennt.