1. Wie alt muss man sein, um am Bundesfreiwilligendienst teilzunehmen? Der Bundesfreiwilligendienst bietet jedem Menschen die Möglichkeit sich einzubringen - das Alter spielt dabei keine Rolle. Es gibt nach oben keine Altersgrenze.
2. Ist ein bestimmter Schulabschluss eine Voraussetzung? Nein, der Schulabschluss spielt beim Freiwilligendienst keine Rolle. Man muss als Teilnehmer aber mindestens die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Diese endet, je nach Bundesland, im Alter von 15 oder 16 Jahren.
3. In welchen Bereichen kann man Bundesfreiwilligendienst leisten? Hier sind die Möglichkeiten sehr vielfältig und ermöglicht es den Interessenten, sich in einem Bereich einzubringen, der sie besonders interessiert. Den Bundesfrei willigendienst gibt es im sozialen Bereich, mit Einsatz in der Kita, im Seniorenheim, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung oder der Obdachlosenhilfe, im Zivil- und Katastrophenschutz, im Bereich Umwelt- und Naturschutz, mit Einsatz in einem Nationalpark, im Zoo oder beim Forstamt, im kulturellen Bereich, mit Einsatz im Museum, beim Theater oder bei einem Kulturverein, im Bereich der Integration, mit Einsatz bei Sprachkursen oder in der Flüchtlingshilfe, im Bereich Sport, mit Einsatz in Sportvereinen oder beim Gesundheitsport und im Bildungsbereich, mit Einsatz bei Ganztagsschulen oder zur Hausaufgabenbetreuung.
4. Bekommt man ein Gehalt? Grundsätzlich ist die Tätigkeit ein freiwilliges und unentgeltliches Engagement. Allerdings gibt es ein Taschengeld in Höhe von maximal 423 Euro im Monat. Die Höhe des Taschengeldes wird direkt mit der Einrichtung vereinbart. Auch kann vereinbart werden, dass die Einrichtung Unterkunft, Verpflegung oder Arbeitskleidung stellt. Hinsichtlich der Sozialversicherungen ist der Bundesfreiwilligendienst einem Ausbildungsverhältnis gleichgestellt. Zudem bekommen alle Teilnehmer den Freiwilligenausweis, der Vergünstigungen ermöglicht, zum Beispiel beim Ticket für den ÖPNV oder beim Eintritt in Museen, Kinos oder Schwimmbäder.
5. Wie lange dauert der Bundesfreiwilligendienst? Die Dauer liegt bei sechs bis 18 Monaten, die meisten Teilnehmer entscheiden sich für eine Dauer von 12 Monaten. Je nach Einsatzort kann der Dienst auch auf 24 Monate verlängert werden. Für Teilnehmer unter 18 Jahren gelten besondere Schutzvorschriften hinsichtlich Arbeitszeit oder Nachtarbeit.
6. Wo kann man sich bewerben? Es gibt keine zentrale Bewerbungsstelle, sondern bei Interesse wendet man sich direkt an die Einrichtung vor Ort, in der man den Dienst gerne absolvieren würde. Auch gibt es keine Bewerbungszeit, man kann also jederzeit anfragen, ob eine Stelle verfügbar ist und bespricht alle Details über Beginn, Gehalt, Arbeitszeit oder Dauer mit der jeweiligen Einrichtung. Anne Meßmer