Bald auch Teilzeit möglich?
Sonderveröffentlichung

Bundesfreiwilligendienst Bald auch Teilzeit möglich?

Engagement - Für Freiwillige sollten die Arbeitszeiten flexibler und die Bezahlung besser werden.

Für Bufdis ändert sich 2024 etwas: So soll es etwa mehr Taschengeld geben. Foto: dpa/Sebastian Kahnert

18.05.2024

Junge Menschen, die einen Freiwilligendienst leisten, sollen künftig auch ohne Vorliegen konkreter Gründe in Teilzeit arbeiten können. Außerdem wird der Rahmen für das sogenannte Taschengeld erhöht. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Bundestag Ende April einstimmig beschlossen.

Neue Berechnung

Bisher können junge Menschen unter 27 Jahren einen Freiwilligendienst nur in Vollzeit absolvieren, es sei denn es sprechen besondere persönliche, familiäre oder gesundheitliche Gründe dagegen. Künftig soll die Arbeitszeit mit Einverständnis der Dienststelle auch ohne solche konkreten Gründe reduziert werden können. Sie muss aber über 20 Stunden pro Woche betragen.

Die Obergrenze für das sogenannte Taschengeld wird zwar bereits jährlich nach oben angepasst. Durch eine neue Berechnung wird sie nach Angaben des Bundesfamilienministeriums aber von derzeit 453 Euro monatlich um 151 Euro auf 604 Euro monatlich angehoben. Zudem sollen Einsatzstellen Mobilitätszuschläge zahlen dürfen.

Die konkrete Höhe des Taschengeldes legt zwar die jeweilige Einsatzstelle selbst fest, sie ist aber staatlich gedeckelt, um einen Überbietungswettbewerb auszuschließen und eine klare Grenze zu bezahlter Arbeit zu ziehen.

Nach Ministeriumsangaben leisten rund 100.000 Menschen jedes Jahr einen Freiwilligendienst. Dazu gehören der Bundesfreiwilligendienst (der so genannte „Bufdi“) oder auch ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr. Das Gesetz muss abschließend noch durch den Bundesrat. dpa