Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder das Freiwillige Soziale Jahr sind Engagementprogramme in Deutschland, die Menschen jeden Alters die Möglichkeit bieten, sich in sozialen, ökologischen, kulturellen oder anderen gemeinwohlorientierten Bereichen zu engagieren. Sie wurden eingeführt, nachdem der Zivildienst abgeschafft wurde. Für die freiwilligen Helfer gibt es Wissenswertes, das hier in Stichpunkten erklärt wird:
Altersgrenze
Einen BFD können Personen unabhängig von ihrem Schulabschluss und Alter leisten.
Bewerbung
Bewerber wenden sich an eine anerkannte Einsatzstelle oder einen Träger. Diese informieren über die verschiedenen Einsatzbereiche und sind insgesamt für den Bewerbungsprozess zuständig. Grundsätzlich ist es möglich, sich jederzeit auf einen BFD zu bewerben. Allerdings haben einige Einsatzstellen oder Träger eigene Bewerbungsfristen, die sehr unterschiedlich sein können. Es ist deshalb empfehlenswert, sich frühzeitig an die jeweiligen Einsatzstellen oder Träger zu wenden.
Dauer
Der BFD dauert mindestens sechs und höchstens 18 Monate. Ausnahmsweise kann er bis zu einer Dauer von 24 Monaten verlängert werden, wenn dies im Rahmen eines besonderen pädagogischen Konzeptes begründet ist.
Einsatzstellen und Einsatzfelder
Die Einrichtung, in der die Freiwilligen ihren Dienst leisten, ist die Einsatzstelle. Sie ist für die fachliche und persönliche Begleitung der Freiwilligen und alle Fragen des konkreten Einsatzes zuständig.
Freiwilligenausweis
Die Freiwilligen erhalten einen Freiwilligenausweis, mit dem es ihnen erleichtert werden soll, Vergünstigungen, wie ermäßigte Fahrkarten oder Eintritte auch tatsächlich zu erhalten.
Geld
Die Freiwilligen erhalten für den BFD als freiwilliges Engagement ein angemessenes Taschengeld von maximal 644 Euro monatlich. Das konkrete Taschengeld wird mit der jeweiligen Einsatzstelle vereinbart. Die Einsatzstellen können zusätzlich Geld- oder entsprechende Sachleistungen für Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung und Mobilitätszuschläge gewähren.
Hilfe
Der BFD wird pädagogisch begleitet mit dem Ziel, soziale, ökologische, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl zu stärken. Die pädagogische Begleitung besteht aus fachlicher Anleitung in der Einsatzstelle, individueller Betreuung und Seminaren einschließlich dem fünftägigen Seminar zur politischen Bildung.
Krankheitsfall
Im Krankheitsfall werden das Taschengeld und die sonstigen Geld- oder Sachleistungen für bis zu sechs Wochen weiter gezahlt. Im Anschluss daran erhalten die Freiwilligen in der Regel Krankengeld von ihrer Krankenversicherung.
Mobilitätszuschläge
Die Einsatzstellen können den Freiwilligen zusätzlich zu einem angemessenen Taschengeld etwaige Mobilitätszuschläge in Geld oder als entsprechende Sachleistungen gewähren.


Nebentätigkeit
Mit Genehmigung der Einsatzstelle dürfen Freiwillige im BFD eine Nebentätigkeit im Rahmen der Arbeitszeitgrenzen ausüben. Die Entscheidung über eine Nebentätigkeit wird durch die Einsatzstelle in eigener Zuständigkeit getroffen. Eine Nebentätigkeit in der gleichen Einsatzstelle ist ausgeschlossen.
Pflegeversicherung
Die Freiwilligen werden grundsätzlich in der sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert.
Rentenversicherung
Die Freiwilligen unterliegen grundsätzlich der Versicherungs- sowie Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung und erwerben dadurch Rentenanwartschaften. Dies gilt auch für Personen, die eine Altersteilrente oder Erwerbsminderungsrente beziehen.
Seminare
Der Besuch der Seminare ist verpflichtend. Die Seminarzeit gilt als Dienstzeit. Freiwillige unter 27 Jahren müssen während eines zwölfmonatigen BFD an 25 Seminartagen teilnehmen. Wird ein Dienst über den Zeitraum von zwölf Monaten hinaus vereinbart oder verlängert, erhöht sich die Anzahl der Seminartage um mindestens einen Tag je Verlängerungsmonat. Freiwillige über 27 Jahre nehmen an mindestens einem Seminartag pro Monat teil.
Teilzeit
Freiwillige können einen BFD in Teilzeit mit mehr als 20 Stunden wöchentlich leisten. Ob Teilzeit geleistet werden kann, ist von den Freiwilligen mit der jeweiligen Einsatzstelle zu klären.
Urlaub
Volljährige Freiwillige haben bei einer zwölfmonatigen Dienstzeit einen Anspruch auf mindestens 20 Werktage Erholungsurlaub. Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten längere Urlaubsansprüche nach den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Verpflegung
Die Einsatzstellen können den Freiwilligen zusätzlich zu einem angemessenen Taschengeld auch Sachleistungen für Verpflegung (unentgeltliche Verpflegung) oder auch entsprechende Geldleistungen (Zuschusszahlung zu Verpflegungskosten) gewähren.
Wohngeld
Das Wohngeld hängt von der Miethöhe und dem verfügbaren Einkommen ab. Ein Antrag auf Wohngeld kommt dann in Betracht, wenn für die Aufnahme des Freiwilligendienstes ein Umzug notwendig ist, ohne dass die Einsatzstelle eine Unterkunft zur Verfügung stellen kann.
Zeugnis
Ist der BFD beendet, stellt die Einsatzstelle dem Freiwilligen ein schriftliches Zeugnis über die Art und Dauer des Dienstes aus. Hier stehen auch Angaben zu Leistung und Führung sowie zu berufsqualifizierenden Merkmalen, einschließlich solcher, die während der Seminare erworben wurden. pm