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Wertvolle Helfer auf Zeit
Sonderveröffentlichung

Bundesfreiwilligendienst Wertvolle Helfer auf Zeit

Im Jahr 2011 wurde der Zivildienst abgeschafft. Der Bundesfreiwilligendienst folgte. Freiwillige leisten damit einen Dienste für die Gesellschaft in Vereinen und Organisationen. Hier gibt es Wissenswertes von A bis Z.

Die sogenannten Bufdis stellen ihre Arbeit in den Dienst der Allgemeinheit - für ein Taschengeld. Die persönlichen Erfahrungen sind jedoch unbezahlbar. Foto: NDABCREATIVITY/adobe.stock.com 

10.07.2025

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist ein freiwilliges Engagementprogramm in Deutschland, das Menschen jeden Alters die Möglichkeit bietet, sich in sozialen, ökologischen, kulturellen oder anderen gemeinwohlorientierten Bereichen zu engagieren. Ein Arbeitsverhältnis im herkömmlichen Sinn ist das Freiwillge Soziale Jahr oder der Bundesfreiwillgendienst jedoch nicht.

Altersgrenze

Einen BFD können Personen unabhängig von ihrem Schulabschluss leisten, sofern sie die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht.

Bewerbung

Wer sich für den BFD bewerben möchte, wendet sich direkt an eine anerkannte Einsatzstelle oder einen Träger. Einige Einrichtungen haben jedoch festgelegte Bewebrungsfristen.

Dauer

Der BFD dauert mindestens sechs und höchstens 18 Monate. Ausnahmsweise auch 24 Monate.

Einsatzstellen und Einsatzfelder

Die Einrichtung, in der die Freiwilligen ihren Dienst leisten, ist die Einsatzstelle. Sie ist für die fachliche und persönliche Begleitung der Freiwilligen und alle Fragen des konkreten Einsatzes zuständig.

Freiwilligenausweis

Die Freiwilligen erhalten einen Freiwilligenausweis, mit dem es ihnen erleichtert werden soll, Vergünstigungen, wie ermäßigte Fahrkarten oder Eintritte auch tatsächlich zu erhalten.

Geld

Die Freiwilligen erhalten ein Taschengeld von maximal 644 Euro monatlich, die konkrete Summe wird mit der jeweiligen Einsatzstelle vereinbart. Die Einsatzstellen können zusätzlich Geld- oder Sachleistungen gewähren.

Hilfe

Der BFD wird pädagogisch begleitet mit dem Ziel, soziale, ökologische, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl zu stärken.

Die pädagogische Begleitung besteht aus fachlicher Anleitung, individueller Betreuung und Seminaren, einschließlich einem fünftägigen Seminar zur politischen Bildung.

Krankheitsfall

Im Krankheitsfall werden das Taschengeld und die sonstigen Geld- oder Sachleistungen für bis zu sechs Wochen an den Dienstleistenden weitergewährt.

Im Anschluss an diese Zeit erhalten die Freiwilligen in der Regel Krankengeld von ihrer Krankenversicherung.

Mobilitätszuschläge

Die Einsatzstellen können den Freiwilligen zusätzlich zu einem angemessenen Taschengeld etwaige Mobilitätszuschläge in Geld oder als entsprechende Sachleistungen gewähren.

Nebentätigkeit

Mit Genehmigung der Einsatzstelle dürfen Freiwillige im BFD eine Nebentätigkeit im Rahmen der Arbeitszeitgrenzen ausüben. Die Entscheidung über eine Nebentätigkeit wird durch die Einsatzstelle in eigener Zuständigkeit getroffen. Eine Nebentätigkeit in der gleichen Einsatzstelle ist ausgeschlossen.

Pflegeversicherung

Die Freiwilligen werden grundsätzlich in der sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert.

Rentenversicherung

Die Freiwilligen unterliegen grundsätzlich der Versicherungs- sowie Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung und erwerben dadurch Rentenanwartschaften. Dies gilt auch für Personen, die eine Altersteilrente oder Erwerbsminderungsrente beziehen.

Teilzeit

Freiwillige können einen BFD in Teilzeit mit mehr als 20 Stunden wöchentlich leisten.

Ob Teilzeit geleistet werden kann, ist von den Freiwilligen mit den jeweiligen Einsatzstelle zu klären.

Urlaub

Volljährige Freiwillige haben bei einer zwölfmonatigen Dienstzeit einen Anspruch auf mindestens 20 Werktage Erholungsurlaub. Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten längere Urlaubsansprüche die sich nach den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes richten.

Verpflegung

Die Einsatzstellen können den Freiwilligen zusätzlich zu einem angemessenen Taschengeld auch Sachleistungen für Verpflegung (unentgeltliche Verpflegung) oder auch entsprechende Geldleistungen (Zuschusszahlung zu Verpflegungskosten) gewähren.

Wohngeld

Das Wohngeld hängt von der Miethöhe und dem verfügbaren Einkommen ab. Ein Antrag auf Wohngeld kommt dann in Betracht, wenn für die Aufnahme des Freiwilligendienstes ein Umzug notwendig ist, ohne dass die Einsatzstelle eine Unterkunft zur Verfügung stellen kann.

Zeugnis

Am Ende des BFD stellt die Einsatzstelle den Freiwilligen ein schriftliches Zeugnis über die geleistete Dienstzeit aus. ab