Wenn man sich die monatlichen Beiträge für seine Pflege nicht leisten kann, hat man die Möglichkeit, staatliche Unterstützung zu beantragen. Aber wer die Hilfe bekommen will, darf nur ein bestimmtes Vermögen oder Einkommen zur Verfügung haben.
Beratung nutzen, um Hilfe zu beantragen
Die Freigrenzen dafür sind zu Beginn des Jahres stark gestiegen. Damit haben mehr Menschen Anspruch auf die Hilfe, weiß Verena Querling, Pflegerechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW.
Die Freigrenze für das Vermögen liegt nun bei 10 000 Euro pro Person - damit ist sie um 5000 Euro gestiegen. Das bedeutet, wer auf seinem Konto oder in bar nicht mehr als 10 000 Euro hat, kann die Hilfe zur Pflege bekommen. Betroffene sollten sich nicht scheuen, sich beraten zu lassen.
Wichtig ist, die staatliche Unterstützung zügig zu beantragen. Denn auch wenn die Bearbeitung unter Umständen länger dauern sollte, zählt für die Auszahlung der Hilfe der Zeitpunkt, zu dem der Antrag gestellt wurde, so Querling. dpa