Pflegegrad: Anspruch auf Leistungen
Sonderveröffentlichung

Consenio Pflegegrad: Anspruch auf Leistungen

Unabhängige Gutachter untersuchen die Pflegebedürftigkeit. In fünf Stufen kann es bis zu 5947 Euro von der Pflegekasse geben.

Qualifizierte Pflege ist wichtig und wertvoll. Der Pflegegrad definiert die Bedürftigkeit. Foto: zinkevych/adobe.stock

24.03.2026

Kochen, Waschen oder Einkaufen: Dinge des alltäglichen Lebens fallen im Alter oft schwerer, manchmal werden sie sogar zu unüberwindbaren Herausforderungen. 

Wenn Angehörige Hilfe leisten müssen, haben sie Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich. Auch Umbauten in der Wohnung oder im Haus, die das Leben pflegebedürftiger Menschen erleichtern, können von den Pflegekassen bezuschusst werden. 

Der Medizinische Dienst nimmt die Einstufung vor

Wird professionelle Pflege, etwa in der Tagespflege oder in einer stationären Einrichtung, benötigt, gibt es auch dafür Geld. Pflegestufen oder Pflegegrade dienen dazu, den individuellen Unterstützungsbedarf von Pflegebedürftigen einzuschätzen und ihnen entsprechende Leistungen zuzuweisen. Seit der Reform 2017 wurden die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt, um den tatsächlichen Hilfebedarf – insbesondere bei Menschen mit Demenz und anderen kognitiven Einschränkungen – besser abbilden zu können. Die Pflegegrade reichen von 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit) bis 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung). Die Einstufung erfolgt nach einem Punktesystem: Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder bei Privatversicherten des Medicproof bewertet die Selbstständigkeit der betroffenen Person in sechs Lebensbereichen, darunter Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens. 

Pflegegrad 1 wird vergeben, wenn eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt (12,5 bis unter 27 Punkte). Hier haben Betroffene einen geringen Hilfebedarf, etwa bei der Haushaltsführung. 

Pflegegrad 2 (27 bis unter 47,5 Punkte) betrifft Menschen mit einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Sie benötigen regelmäßig Unterstützung bei der Körperpflege oder Mobilität. 

Pflegegrad 3 (47,5 bis unter 70 Punkte) kennzeichnet eine schwere Beeinträchtigung. Die Betroffenen sind stark auf Hilfe angewiesen, zum Beispiel bei fast allen täglichen Aktivitäten. 

Pflegegrad 4 (70 bis unter 90 Punkte) beschreibt schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Eine umfassende Unterstützung, oft auch nachts, ist notwendig. 

Pflegegrad 5 (90 bis 100 Punkte) ist für Menschen mit schwersten Beeinträchtigungen und höchsten Anforderungen an die Versorgung, etwa wenn besondere Pflegefachkenntnisse oder intensive Betreuung nötig sind. ab

Tagespflege und Seniorenwohnen in Einsingen

Ensostraße 40
89079 Ulm-Einsingen
Kontakt:
ASB
Telefon 0731 937 710
info@asb-ulm.org
www.asb-ulm.org

Steckbrief:

Betreuungsplätze:
Tagespflege „Höchsträß Einsingen“ 15
Ambulant betreute WG „Im Sonnenwinkel“ 8
Ambulant betreute WG „Am Rötelbach“ 8

Pflegepersonal:
Pflegefachkräfte, Pflegehilfskräfte sowie Alltagsbegleiter

Pflegestufen: 0 – V

Betreuungsleistungen:
pflegerische Leistungen (z.B. Körperpflege, Intkontinenzversorgung)

Aktivierende Freizeitangebote:
Basteln, Singen, Spazierengehen, Feste, Ausflüge und Gesprächsrunden

Verpflegung:

Hier wird noch selbst gekocht.