Dienstleistungen machen das Leben leichter
Einfache Hilfstätigkeiten wie Putzen, Wäschewaschen oder Kochen übernehmen oft Familienangehörige. Viele Pflegedienste bieten solche Hilfen ebenfalls an, nicht alles wird aber von den Kassen bezuschusst. Eine Erleichterung sind für viele Senioren Lieferdienste, etwa von Apotheken und Lebensmittelhändlern. Einige Dienstleister wie Friseure oder Podologen bieten Hausbesuche an. Ein Hausnotruf stellt sicher, dass im Falle von Stürzen oder sonstigen medizinischen Notfällen schnell Hilfe kommt und gibt den Betroffenen und ihren Angehörigen so Sicherheit.
Bei gesundheitlichen Einschränkungen ist allerdings pflegerisches Fachwissen gefragt. Hier helfen ambulante Pflegedienste: Fachkräfte bereiten die richtigen Medikamente für jeden Tag vor, sie ziehen morgens Kompressionsstrümpfe an und abends wieder aus, versorgen Wunden und unterstützen bei der Körperpflege. Auch die Gabe von Spritzen und die Abstimmung mit und Schulung von Angehörigen gehört zum Aufgabengebiet.
Viele Bausteine auf dem Weg zum selbstständigen Wohnen
Ein weiterer Baustein zum Zuhause-Leben kann eine rundum-die-Uhr-Betreuung durch ausländische Fachkräfte sein. Diese leben in der Regel im Haushalt der älteren Menschen und leisten Haushaltshilfe sowie grundpflegerische Tätigkeiten. Auch die Tagespflege ist eine sinnvolle Ergänzung für alle Pflegebedürftigen, die möglichst lange zu Hause leben möchten. Hier sind Senioren, die tagsüber nicht allein bleiben können oder wollen, gut versorgt. Die Nächte allerdings verbringen sie im eigenen Bett. ka
54.200 Pflegebedürftige erhalten derzeit Leistungen nach dem Pflegegrad 2. Er ist somit der häufigste Pflegegrad in Deutschland.
Quelle: MDK/MDS
So viel zahlt die Pflegekasse
Werden Pflegebedürftige von einem Pflegedienst zu Hause versorgt, gibt es je nach Pflegegrad zwischen 724 und 2095 Euro im Monat. Die Dienste rechnen ihre Leistungen direkt mit der Kasse ab. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst nach einer Begutachtung.
Erfolgt die Betreuung durch Angehörige, gibt es je nach Pflegegrad zwischen 316 und 901 Euro Pflegegeld im Monat. Pflegegeld und -Sachleistungen können anteilig kombiniert werden.
Zusätzlich stehen jährliche Mittel für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zur Verfügung. Kurzzeitpflege kann etwa nach einem Krankenhausaufenthalt nötig sein, bis der Patient sich so weit erholt hat, um wieder in der eigenen Wohnung leben zu können.
Außerdem werden Pflegehilfsmittel wie Verbände, Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel und ein Hausnotruf separat bezuschusst. Für bauliche Veränderungen gibt es bis zu 4000 Euro Zuschuss.