Ganz neu wohnen in den eigenen vier Wänden
Sonderveröffentlichung

ConSenio – Leben im Alter Ganz neu wohnen in den eigenen vier Wänden

Die eigenen vier Wände kann sich jeder nach seinem eigenen Geschmack einrichten – und nach seinen Bedürfnissen. Diese verändern sich mit dem Alter. Barrierefreiheit lautet das Zauberwort. Dafür gibt es sogar Fördergelder.

Wer einen Umbau plant, sollte sich vorab zu den Möglichkeiten, gesetzliche Vorgaben und vor allem Finanzhilfen beraten lassen. Foto: Fizkes/Shutterstock.com

24.02.2022

Um sich in seinen vier Wänden wohlfühlen zu können, braucht es in jungen Jahren nicht viel. Doch die persönliche Situation ändert sich, ebenso die gesundheitlichen Voraussetzungen. Wenn jede Treppenstufe zum Hindernis wird, der Teppich zur Stolperfalle mutiert und der Einstieg in die Badewanne von Mal zu Mal schwerer fällt, wird es Zeit für einen Umbau.    

Knackpunkt ist oftmals das Badezimmer

Oft reichen schon kleine Anpassungen, um Haus und Wohnung sicherer und komfortabler zu machen. Für größere Maßnahmen gibt es Förderungen und zinsgünstige Kredite (s. Infokasten). Der barrierefreie Umbau ist von den persönlichen Voraussetzungen abhängig – wer etwa nur noch mit einem Rollator sicher laufen kann oder auf einen Rollstuhl angewiesen ist, braucht in seinem Haus breitere Türen und Rampen statt Treppen. Knackpunkt ist für viele dabei das Badezimmer. Gerade in Altbauten ist das meist weit entfernt von Barrierefreiheit.

Bodengleiche Duschen, Haltegriffe, unterfahrbare Waschtische und kippbare Spiegel erleichtern die tägliche Körperhygiene. Das Ziel ist stets, dass die Bewohner ihr Zuhause selbstständig nutzen können – so lange wie möglich. Vielerorts bieten Sozial- oder Wohlfahrtsverbände sowie Pflegestützpunkte eine individuelle Beratung für alle, die sich mit dem Gedanken an ein barrierefreies Wohnumfeld tragen. Die Investition kann sich für Eigentümer lohnen, denn durch einen entsprechenden Umbau steigt der Wiederverkaufswert der Immobilie. Kerstin Auernhammer 
 

Förderung und Finanzierung

Erster Ansprechpartner ist meist die Pflegekasse. Diese zahlt für Umbaumaßnahmen einen Zuschuss von bis zu 4000 Euro. Der Anspruch auf die Förderung besteht ab Pflegegrad 1. Wenn sich im Verlauf der Pflege die Situation des Pflegebedürftigen so verändert, dass neue Maßnahmen notwendig werden, können diese wieder mit bis zu 4000 Euro von der Pflegekasse bezuschusst werden.

Eine weitere Finanzspritze könnte es von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) geben. Diese hatte bereits mehrmals den Investitionszuschuss 455-B zur Barrierereduzierung im Programm. Damit gab es bis zu 6250 Euro. Das Programm war so beliebt, dass die Fördermittel 2021 schnell aufgebraucht waren. Noch ist offen, ob der Bundeshaushalt 2022 neue Mittel vorsieht.

Wer für seinen Eigenanteil einen Kredit aufnehmen will, sollte sich über den KfW-Kredit 159 informieren. Dabei gibt es bis zu 50 000 Euro ab 0,04 % effektivem Jahreszins. Den Kredit erhalten Eigentümer über ihre Hausbank. Wer einen Termin beim Bankberater hat, sollte ihn also darauf ansprechen. Er kann auch Synergieeffekte mit anderen Förderungen, zum Beispiel zur Energieeffizienz, prüfen.