Fensterputzen, Bügeln, Kochen Tätigkeiten, die früher vielleicht lästig waren, fallen im Alter immer schwerer. Doch es gibt Abhilfe - viele Hausarbeiten kann man von einem Dienstleister erledigen lassen. Einige dieser Erleichterungen werden sogar bezuschusst. Dabei gilt es zunächst zu unterscheiden: Eine Pflegekraft ist keine Haushaltshilfe. Erstere ist fachlich in Pflege ausgebildet, darf Verbände wechseln, Spritzen setzen, Blut abnehmen. Aber auch die Körperpflege, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme und Unterstützung beim Aufstehen und Zubettgehen fallen in ihren Zuständigkeitsbereich.
Eine Betreuungskraft ist dazu da, ihre Klienten im Alltag zu begleiten sie geht Einkaufen, kocht, putzt und wäscht Wäsche. Viele Pflegedienste bieten neben der professionellen Pflege auch einen Hauswirtschaftsservice an, der solche Aufgaben erledigt. Ebenso bieten Sozialverbände und Pflegedienste solche Serviceleistungen an, wie einen Essen-auf-Rädern-Service. So entfällt das für viele Senioren anstrengende Kochen sowie der anschließende Abwasch komplett. Eine weitere Dienstleistung für Senioren ist der Hausnotruf.
Es handelt sich um einen Knopf, den die Senioren immer bei sich tragen und den sie im Falle eines Notfalls drücken können. Je nach Absprache mit dem Dienstleister werden dann zunächst die Senioren selbst kontaktiert, um einen falschen Alarm auszuschließen. Erfolgt keine Reaktion, werden die Angehörigen oder der Pflegedienst alarmiert. Eine Reihe dieser Leistungen können mit den Pflegekassen abgerechnet werden, abhängig vom Pflegegrad und der Kassenzulassung. ka