Die eigene Wohnung oder das eigene Haus ist der Raum, in dem wir uns geborgen und zuhause fühlen. Liebevoll dekoriert oder sachlich eingerichtet hier gestaltet jeder für sich seine Umgebung, ganz individuell. Nach vielen Jahren schließlich sind die eigenen vier Wände der Platz für eine Vielzahl von Emotionen und Erinnerungen. Doch manchmal zwingen gesundheitliche Umstände den Bewohner, seine Heimat zu verlassen, um sich in die betreute Obhut eines Pflegeheims zu begeben. Ein schwerer Schritt, der oft von Zweifeln begleitet wird. Auch weil die Betroffenen selbst meist lieber im vertrauten zuhause bleiben würden, mit dem sie Lebensgeschichte und Erinnerungen verbinden. Es muss jedoch nicht immer gleich der Umzug in ein Pflegeheim die einzige Lösung sein.
Es gibt Alternativen zur vollstationären Pflege
Ist die betreffende Person rüstig, dürfen Alternativen in Betracht gezogen werden. Die Tagespflege ist eine Betreuungsform, in der die betreffende Person in ihrer eigenen Wohnung oder im Haus bleiben kann, während sie tagsüber eine Pflegeeinrichtung besucht. Je nach Bedarf werden dort die Tagespflegegäste durch Fachkräfte pflegerisch versorgt und betreut. Eine Möglichkeit, die dem pflegebedürftigen Menschen die Selbstständigkeit in den eigenen vier Wänden erhält und gleichzeitig eine qualifizierte Betreuung in einem sozialen Umfeld bietet.
Denn der regelmäßige Kontakt in der Tagespflegeeinrichtung lässt neue Kontakte mit Gleichgesinnten entstehen und beugt einer möglichen Vereinsamung vor. Denn oft scheuen sich Senioren mit mobilen Einschränkungen, das Haus zu verlassen. Gleichzeitig führt die abnehmende Bewegung zur weiteren Verschlechterung der körperlichen Fitness.
Diese Negativspirale im einsamen Alltag alleinstehender Senioren erfährt also durch einen abwechslungsreichen Tagesablauf in der Tagespflege eine wohltuende Unterbrechung. Alles in allem trägt die Tagespflege dazu bei, dass Senioren so lange wie möglich im eigenen Zuhause leben können, während deren Angehörigen wesentlich entlastet werden. Zudem sollte die Tagespflege in Betracht gezogen werden, wenn die Person durch Einsamkeit droht, in die Depression abzurutschen oder den eigenen Haushalt nicht mehr bewältigen kann. Dringender Handlungsbedarf besteht auch, wenn sich eine Demenz abzeichnet, die Person orientierungslos ist oder essen und trinken vergisst.
Im Rahmen der Leistungshöchstbeträge übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und die Kosten für die in der Einrichtung notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege.
Die Höhe der Leistung hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab. Der Anspruch auf teilstationäre Sachleistungen gilt für Versicherte der Pflegegrade zwei bis fünf.
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