Ganz neu wohnen
Sonderveröffentlichung

ConSenio spezial Ganz neu wohnen

Die eigenen vier Wände kann sich jeder nach seinem eigenen Geschmack einrichten – und nach seinen Bedürfnissen. Diese verändern sich mit dem Alter.

Wer einen Umbau plant, sollte sich vorab zu den Möglichkeiten, gesetzliche Vorgaben und vor allem Finanzhilfen beraten lassen. Foto: fizkes/Shutterstock.com, Kopfbild: Jacob Lund/Shutterstock.com

30.01.2022

Um sich in seinen vier Wänden wohlfühlen zu können, braucht es in jungen Jahren nicht viel. Doch die persönliche Situation ändert sich, ebenso die gesundheitlichen Voraussetzungen. Wenn jede Treppenstufe zum Hindernis wird, der Teppich zur Stolperfalle mutiert und der Einstieg in die Badewanne von Mal zu Mal schwerer fällt, wird es Zeit für einen Umbau. Oft reichen schon kleine Anpassungen, um Haus und Wohnung sicherer und komfortabler zu machen. Für größere Maßnahmen gibt es Förderungen und zinsgünstige Kredite (s. Infokasten).

Solange wie möglich selbstständig leben

Der barrierefreie Umbau ist von den persönlichen Voraussetzungen abhängig – wer etwa nur noch mit einem Rollator sicher laufen kann oder auf einen Rollstuhl angewiesen ist, braucht breitere Türen und Rampen statt Treppen. Wer Probleme mit den Augen hat, für den ist ein Lichtkonzept wichtig. Das Ziel ist immer, dass die Bewohner ihr Zuhause noch selbstständig nutzen können. Vielerorts bieten Sozial- oder Wohlfahrtsverbände sowie Pflegestützpunkte eine individuelle Beratung. Sie informieren auch über die DIN-Normen, nach denen Wohnräume barrierefrei bzw. rollstuhlgerecht ausgestaltet werden.

Die Investition in Barrierefreiheit kann sich für Eigentümer lohnen, denn durch einen entsprechenden Umbau steigt der Wiederverkaufswert der Immobilie. Kerstin Auernhammer

Förderung und Finanzierung

Erster Ansprechpartner ist meist die Pflegekasse. Diese zahlt für Umbaumaßnahmen einen Zuschuss von bis zu 4000 Euro. Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1. Wenn sich im Verlauf der Pflege die Situation des Pflegebedürftigen so verändert, dass neue Maßnahmen notwendig werden, können diese wieder mit bis zu 4000 Euro von der Pflegekasse bezuschusst werden.

Eine weitere Finanzspritze kann es von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) geben. Diese hatte bereits mehrmals den Investitionszuschuss 455 zur Barrierereduzierung im Programm. Damit gab es bis zu 6250 Euro. Das Programm war so beliebt, dass die Fördermittel 2021 schnell aufgebraucht waren. Noch ist offen, ob der Bundeshaushalt 2022 neue Mittel vorsieht.

Wer für seinen Eigenanteil einen Kredit aufnehmen will, sollte sich über den KfW-Kredit 159 informieren. Dabei gibt es bis zu 50 000 Euro ab 0,04 % effektivem Jahreszins. Den Kredit erhalten Eigentümer über ihre Hausbank. Wer einen Termin beim Bankberater hat, sollte ihn also darauf ansprechen. Er kann auch Synergieeffekte mit anderen Förderungen, zum Beispiel zur Energieeffizienz, prüfen.