Solange wie möglich selbstständig leben
Der barrierefreie Umbau ist von den persönlichen Voraussetzungen abhängig – wer etwa nur noch mit einem Rollator sicher laufen kann oder auf einen Rollstuhl angewiesen ist, braucht breitere Türen und Rampen statt Treppen. Wer Probleme mit den Augen hat, für den ist ein Lichtkonzept wichtig. Das Ziel ist immer, dass die Bewohner ihr Zuhause noch selbstständig nutzen können. Vielerorts bieten Sozial- oder Wohlfahrtsverbände sowie Pflegestützpunkte eine individuelle Beratung. Sie informieren auch über die DIN-Normen, nach denen Wohnräume barrierefrei bzw. rollstuhlgerecht ausgestaltet werden.
Die Investition in Barrierefreiheit kann sich für Eigentümer lohnen, denn durch einen entsprechenden Umbau steigt der Wiederverkaufswert der Immobilie. Kerstin Auernhammer
Förderung und Finanzierung
Erster Ansprechpartner ist meist die Pflegekasse. Diese zahlt für Umbaumaßnahmen einen Zuschuss von bis zu 4000 Euro. Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1. Wenn sich im Verlauf der Pflege die Situation des Pflegebedürftigen so verändert, dass neue Maßnahmen notwendig werden, können diese wieder mit bis zu 4000 Euro von der Pflegekasse bezuschusst werden.
Eine weitere Finanzspritze kann es von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) geben. Diese hatte bereits mehrmals den Investitionszuschuss 455 zur Barrierereduzierung im Programm. Damit gab es bis zu 6250 Euro. Das Programm war so beliebt, dass die Fördermittel 2021 schnell aufgebraucht waren. Noch ist offen, ob der Bundeshaushalt 2022 neue Mittel vorsieht.
Wer für seinen Eigenanteil einen Kredit aufnehmen will, sollte sich über den KfW-Kredit 159 informieren. Dabei gibt es bis zu 50 000 Euro ab 0,04 % effektivem Jahreszins. Den Kredit erhalten Eigentümer über ihre Hausbank. Wer einen Termin beim Bankberater hat, sollte ihn also darauf ansprechen. Er kann auch Synergieeffekte mit anderen Förderungen, zum Beispiel zur Energieeffizienz, prüfen.