Entlastungsleistungen in der Pflege
Sonderveröffentlichung

ConSenio - Tag der Senioren am 21. August Entlastungsleistungen in der Pflege

Wozu man den Entlastungsbetrag nutzen kann und warum eine gründliche Beratung im Vorfeld so wichtig ist.

Viele Pflegebedürftige lassen den Entlastungsbetrag von 125 Euro verfallen, weil er schwer zugänglich ist. Foto: DJD/compass private pflegeberatung/mattphoto

18.08.2024

Die große Mehrzahl der Pflegebedürftigen in Deutschland wird zu Hause versorgt. Zur Finanzierung der häuslichen Pflege gibt es verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung.

Doch die meisten davon stehen nur Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 zur Verfügung, viele sind auch zweckgebunden, wie etwa Gelder für Hilfsmittel oder Umbauten in der Wohnung. Eine Ausnahme bildet hier der sogenannte Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat. Er steht nicht nur jedem zu, der einen Pflegegrad hat, sondern kann auch recht flexibel eingesetzt werden. Man darf damit zum Beispiel Unterstützung im Alltag wie eine Haushalts- oder Einkaufhilfe finanzieren. Das Geld kann aber auch für Tages- und Nacht- sowie Kurzzeitpflege, für bestimmte Leistungen der Pflegedienste und bei Pflegegrad 1 auch für ein Pflegeheim verwendet werden.

Erst beraten lassen, dann in Anspruch nehmen

Trotz der vielen Möglichkeiten wird der Entlastungsbetrag Studien zufolge von rund 80 Prozent der Pflegebedürftigen nicht genutzt. „Die Crux ist, dass er an sehr enge Voraussetzungen geknüpft ist, die auch noch zwischen den Bundesländern variieren“, erklärt Frank Herold von der compass private pflegeberatung.

Erstattet werden nämlich nur Leistungen von Anbietern, die nach dem jeweiligen Landesrecht anerkannt sind – und die sind manchmal gar nicht so leicht zu finden. „Deshalb sollte man sich immer beraten lassen, damit man nicht etwas in Anspruch nimmt, was nachher nicht finanziert wird“, rät Herold. Man muss also manchmal etwas Aufwand betreiben, um ein geeignetes Entlastungsangebot zu finden. Das kann sich aber lohnen, denn immerhin geht es um insgesamt 1.500 Euro pro Jahr. „Erfahrungsgemäß werden die Entlastungsleistungen vor allem für zwei Dinge genutzt: Unterstützung im Haushalt und die stundenweise Betreuung von Menschen mit Demenz“, erzählt der Pflegeexperte.

„Wer an dieser Stelle keinen Bedarf hat, kann den Entlastungsbetrag aber auch ansparen. Denn er verfällt nicht einfach, sondern bleibt jeweils bis zum 30. Juni des Folgejahres abrufbar.“ Maximal lasse er sich also über 1,5 Jahre ansparen: „Dann kann man ihn auf einen Schlag etwa für eine Kurzzeitpflege nutzen“, sagt Pflegeexperte Frank Herold. djd