Den Alltag mit Pflegebedürftigen meistern
Sonderveröffentlichung

ConSenio - Tagespflege Den Alltag mit Pflegebedürftigen meistern

Die Eltern oder den Partner pflegen? Na klar, schließlich würde man im Fall der Fälle auch lieber von Nahestehenden umsorgt werden. Doch ganz ohne Hilfe geht es meist nicht. Schritt eins ist dabei immer eine Beratung von Fachleuten. 

Die Tagespflege bietet soziale Kontakte, gemeinsame Aktivitäten und einen geregelten Tagesablauf. Foto: belushi/Shutterstock.com

28.06.2022

Oft beginnt es mit einfachen Handreichungen: Man putzt der betagten Mutter mal eben die Fenster, das kann sie alleine nicht mehr so gut. Oder man geht für sie einkaufen, weil es zu anstrengend für sie ist. Man richtet dem Opa die Medikamente her, weil er sie sonst immer vergisst. Oft werden die Aufgaben im Laufe der Zeit mehr, bis hin zur richtigen Pflege. Spätestens dann sollten sich Angehörige Beratung und Hilfe holen - schließlich stehen die Betreuungskräfte meist selbst noch mitten im Berufsleben, müssen ihren eigenen Haushalt und vielleicht sogar noch Kinder versorgen.

Oft ist es den Angehörigen eine Herzensangelegenheit, ihre Liebsten so lange wie möglich selbst zu pflegen. Viele haben sich versprochen, füreinander zu sorgen, sagt Sabine Lohmann, Kurberaterin beim Caritasverband. Einigen Angehörigen sei anfangs nicht klar, wie groß Aufwand und Belastung in einer Pflege-Situation wirklich seien, so Lohmann. Der Ehr- geiz, diese Aufgabe zu schaffen, stehe im Vordergrund. Die eigenen Bedürfnisse kämen dagegen überwiegend zu kurz.

Immer wieder reflektieren: Schaffe ich das alles?

Deshalb sollten pflegende Angehörige die Situation immer wieder reflektieren - und im Zweifel Beratung und Hilfe in Anspruch nehmen. Als erste Anlaufstelle eignen sich Pflegestützpunkte, da diese eine kostenlose Beratung bieten und die Angebote vor Ort gut kennen. In Landkreisen, die (noch) nicht über einen Pflegestützpunkt verfügen, sind die Landratsämter Anlaufstelle oder Sozialverbände. Sie bieten Leistungen rund um die Pflege, beantworten aber auch Fragen zur Finanzierung, etwa was von der Pflegekasse bezahlt wird. Konkrete Hilfe kann die Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes sein, aber auch die Betreuung von Senioren - gerade solchen, die an Demenz erkrankt sind in der Tagespflege. Dabei können die Pflegebedürftigen die Nacht im eigenen Bett und im gewohnten Umfeld verbringen, auch die morgendliche Körperpflege und das Frühstück finden zu Hause statt. In der Tagespflege werden die Patienten von geschultem Personal betreut - und zwar in genau dem Maße, das sie brauchen. Das bedeutet für die Pflegepersonen eine verlässliche Unterstützung zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf.

4,1 Mio. Menschen in Deutschland sind derzeit pflegebedürftig. Der größte Teil von ihnen, rund 80 Prozent, werden von Angehörigen betreut, oftmals gemeinsam mit Pflegediensten.
Quelle: Statista 2019

Aktiv am Sozialleben teilnehmen

In der Tagespflegeeinrichtung erleben die Pflegebedürftigen soziale Kontakte und werden entsprechend ihrer Fähigkeiten gefördert. Verschiedene Beschäftigungs- und Betreuungsmaßnahmen runden das Angebot ab. Beim gemeinsamen Kochen, Zeitung lesen, Singen und Spielen bringt sich jeder so ein, wie er kann und möchte. Damit wissen die Angehörigen ihre Lieben in guten Händen, während sie ihrem Alltag nachgehen. In der Regel gibt es einen Hol- und Bringdienst, der die zu Pflegenden zum vereinbarten Zeitpunkt von zu Hause abholt und danach wieder absetzt. Den Abend verbringen die Patienten dann wieder im gewohnten Umfeld. Die Tagespflege kann flexibel für einen oder mehrere Tage in der Woche gebucht werden. Durch den Kontakt mit anderen beugt sie Vereinsamung vor, das geschulte Personal geht individuell auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten der Gäste ein. Die Pflegekasse übernimmt je nach Pflegegrad die Kosten (s. Infokasten). Anspruch auf Leistungen der Tages- und Nachtpflege haben alle Pflegebedürftigen, die den Pflegegrad 2 bis 5 erreichen. Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 können den ihnen zustehenden Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat einsetzen, teilweise muss der Betrag vorgestreckt werden, weil einige Einrichtungen den Entlastungsbetrag nicht direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

Leistungen der Pflegekasse zur Tagespflege

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Tages- und Nachtpflege. Hierfür stehen dem Pflegebedürftigen monatlich je nach Pflegegrad 689 Euro (Pflegegrad 2), 1298 Euro (Pflegegrad 3), 1612 Euro (Pflegegrad 4) und 1995 Euro (Pflegegrad 5) zu. Zusätzlich zur Tages- und Nachtpflege können Pflegebedürftige ambulante Pflegesachleistungen und Pflegegeld ohne Kürzung in vollem Umfang in Anspruch nehmen.

Ansprüche lassen sich kombinieren. Die Tages- und Nachtpflegeleistungen werden also weder auf die Sachleistung noch auf das Pflegegeld angerechnet.

Die Kosten des Transports von der Wohnung zur Einrichtung und zurück sind in den Pflegekosten enthalten. Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten muss der Gast selbst tragen.

Neben den eigentlichen Pflegekosten fallen regelmäßig zusätzlich Kosten für die sogenannten Hotelkosten (z.B. Kosten für die Unterkunft und Verpflegung) oder auch für Investitionskosten an. Diese Kosten muss der Pflegebedürftige selbst tragen. Außerdem muss er auch selbst draufzahlen, wenn die Pflegekosten den monatlichen Leistungsbetrag der Pflegekasse übersteigen. Quelle: Verbraucherzentrale