Unterschiedliche Leistungen
Besonders für pflegende Angehörige, die berufstätig sind, ist es meist schlicht unmöglich, sich rund um die Uhr um die Betroffenen zu kümmern. „Stärkung der häuslichen Pflege“ nennt das Sozialgesetzbuch XI (Paragraf 41) diese Leistung. Je nach Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse einen gewissen Teil der Kosten. (s. Kasten). Dabei sind die Kosten abhängig von den angebotenen bzw. genutzten Leistungen. Einige sind nicht in der Pflegeversicherung inkludiert und müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. In der Regel wird ein breites Programm angeboten:
• Stunden- oder tageweise Betreuung
• Unterstützung bei der medizinischen Versorgung
• Leistungen der Grundpflege, etwa Hilfe beim Toilettengang
• Mahlzeiten und Getränke
• Aktivierendes Programm (Gymnastik, Spaziergänge, gemeinsames Kochen und Backen, Singen, Spiele etc.)
• Vermittlung von Physiotherapie, Fußpflege, etc.
• Fahrdienste
Zu den Vorteilen der Tagespflege gehört die Betreuung durch Fachleute, das abwechslungsreiche Programm und der Kontakt zu anderen Menschen. Berufstätige wissen ihre Angehörigen gut betreut und können sich auf ihre Aufgaben konzentrieren. Kerstin Auernhammer
Rund um die Tagespflege
Die Kosten für die Tagespflege lassen sich nicht pauschal beziffern. Sie unterscheiden sich von Region zu Region, von Einrichtung zu Einrichtung und hängen auch stark davon ab, welche Leistungen überhaupt benötigt bzw. gewünscht sind. Je nachdem werden 50-95 Euro fällig. Die darin enthaltenen Kosten für die pflegerische Grundversorgung übernimmt bis zu einem gewissen Betrag die Pflegekasse, auch der Fahrdienst gehört zu den erstattungsfähigen Kosten.
Essen und Betreuung müssen die Betroffenen aber selbst zahlen. Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 können die ihnen zustehenden Entlastungsleistungen von 125 Euro pro Monat beispielsweise für die Tagespflege einsetzen.
Bei Pflegegrad 2 übernimmt die Kasse bis zu 689 Euro, bei Pflegegrad 3 1298 Euro, bei Pflegegrad 4 1612 Euro und bei Pflegegrad 5 sind es dann 1995 Euro.